Jetzt versteh ich gar nichts mehr...
Ich habe mich an Eure Vorlagen gehalten und bin mit einem Vergleich einverstanden, so wie es in der Vorlage: MUSTERVERGLEICH so schön vorgefaßt ist (
http://www.iggdaw.de/regeln-f-abgemahnte.html).
Einfach auch um Ruhe zu haben.
Nun macht mir die Kanzlei einen Strick daraus, das diese den Vergleich (1/2 der ursprünglichen Summe) nur akzeptiert, wenn ein Gehaltsnachweis eingereicht wird (auch Ratenzahlung wäre dann in Ordnung).
Nun weiß ich nicht welchen Nettobetrag noch als 'mich persönlich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinde' anerkannt wird. Zumal ich eigentlich keinen Gehaltsnachweis einreichen möchte !
Anderseits sagt der Vergleich
nichts über meine wirtschaftliche Lage, sondern nur die
Ratenzahlung ! Das ist das perfide an der Antwort der Kanzlei.
Wenn ich ohne Gehaltsnachweis die Ratenzahlung anfange zu zahlen bekomme ich doch bestimmt wieder Post, oder ?
Meine Überlegungen gehen dahin, den Mustervergleich nochmals zu schicken und auf Ratenzahlung zu verzichten, nur 1-malig 425 € ohne den Zusatz WIRTSCHAFTLICH SCHWIERIGE LAGE.
Grübel ****