Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.

Diskussionsplattform für alle die durch die Nutzung von Tauschbörsen abgemahnt wurden.
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BeitragVerfasst: Do 24. Jan 2013, 20:29 
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Registriert: Do 17. Jan 2013, 22:02
Beiträge: 3
Datum der Abmahnung : xx.01.13
abmahnende RA Kanzlei : Negele+Zimmel+Greuter+Beller
Name der abgemahnten Datei : Frisches Fickfleisch - Der FotzenKnacker
Rechtinhaber: DBM Videovertrieb GmbH
Datum des Log-Vorganges : xx12.2012
Forderung :850 €
Frist bis : xx.01.13

Reaktion des abgemahnten : mod. UE / Vergleichangebot 425 € in 5 Raten (Vorlagen von der Homepage)

Antwort Negele : (innerhalb von 2 Tagen)
Ratenzahlung wird akzeptiert bei Zusendung von Hartz 4/Gehaltsnachweis

Es wird nichts zu der mod.UE gesagt und der Betreff des Anwaltsschreibens "...wegen unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützer Werke" ist der gleiche wie im 1 Brief.

Meine Frage wenn ich zahle ohne Gehaltsnachweis, ist es doch ein Schuldeingeständnis, da gar nicht auf die mod.UE eingegangen wird. Leider (bzw. zum Glück) bin ich nicht mehr Hartz 4 abhängig, möchte denen aber auch keinen Gehaltsnachweis schicken. Bin gerade etwas unsicher.
Für Anworten wäre ich dankbar...

Mfg


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BeitragVerfasst: Do 24. Jan 2013, 22:22 
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Registriert: Do 22. Okt 2009, 19:55
Beiträge: 471
McWill hat geschrieben:
Reaktion des abgemahnten : mod. UE / Vergleichangebot 425 € in 5 Raten (Vorlagen von der Homepage)
Tja, man sollte vorher besser mal lesen. Deinem Post ist zu entnehmen, es wurde nicht lediglich die mod.UE abgegeben, vielmehr hast du da auch noch eine weiteres was auch immer Schreiben mit beigelegt.

C’est la vie, nun ist es vorbei. Ich denke nicht das da noch was zu regeln ist. Und zu deiner Frage:
McWill hat geschrieben:
ist es doch ein Schuldeingeständnis
brauche ich dann ja auch nichts mehr zu schreiben.
Das war es dann ;)

_________________
Postskriptum:
Ich bin kein Jurist. Vorstehendes ist allein als freie Meinungsäußerung und nicht als rechtlicher Hinweis zu verstehen.

Wer mahnt was ab * Update-Formular * Wegweiser Inkasso * Regeln für Abgemahnte * Fragenkatalog


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BeitragVerfasst: Fr 25. Jan 2013, 18:40 
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Registriert: Do 17. Jan 2013, 22:02
Beiträge: 3
Jetzt versteh ich gar nichts mehr...

Ich habe mich an Eure Vorlagen gehalten und bin mit einem Vergleich einverstanden, so wie es in der Vorlage: MUSTERVERGLEICH so schön vorgefaßt ist (http://www.iggdaw.de/regeln-f-abgemahnte.html).
Einfach auch um Ruhe zu haben.

Nun macht mir die Kanzlei einen Strick daraus, das diese den Vergleich (1/2 der ursprünglichen Summe) nur akzeptiert, wenn ein Gehaltsnachweis eingereicht wird (auch Ratenzahlung wäre dann in Ordnung).

Nun weiß ich nicht welchen Nettobetrag noch als 'mich persönlich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinde' anerkannt wird. Zumal ich eigentlich keinen Gehaltsnachweis einreichen möchte !

Anderseits sagt der Vergleich nichts über meine wirtschaftliche Lage, sondern nur die Ratenzahlung ! Das ist das perfide an der Antwort der Kanzlei.

Wenn ich ohne Gehaltsnachweis die Ratenzahlung anfange zu zahlen bekomme ich doch bestimmt wieder Post, oder ?
Meine Überlegungen gehen dahin, den Mustervergleich nochmals zu schicken und auf Ratenzahlung zu verzichten, nur 1-malig 425 € ohne den Zusatz WIRTSCHAFTLICH SCHWIERIGE LAGE.

Grübel ****


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BeitragVerfasst: Fr 25. Jan 2013, 19:46 
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Registriert: Do 17. Jan 2013, 22:02
Beiträge: 3
Noch mal: Ja, ich habe ZWEI Schreiben an die Kanzlei geschickt, 1. die modifizierte UE (Vordruck hier aus dem Forum) und 2. den Vergleich (ebefalls Vordruck hier aus dem Forum und vom Forum empfohlen, wenn man bereit ist zu zahlen, um Ruhe zu haben) mit der Hälfte der geforderten Summe (= 425,-EURO).

Antwort von der Kanzlei: "Wir bestätigen Ihnen gegen Nachweis Ihrer finanziellen Situation (Hartz IV Bescheid, Gehaltsbescheinigung, etc.) einen Vergleich in Höhe von 425,00 €. [...]"

Meine Frage: Soll ich denen meinen Gehaltsnachweis schicken? Hat das schon mal jemand von Euch gemacht? Ab welchem Netto-Einkommen gilt man als so "wohlhabend", dass einem Ratenzahlung bzw. reduzierter Vergleich nicht mehr gewährt werden?

Freue mich über baldige Antworten, da die Fristen sehr eng gesetzt sind.

Danke.

Gruß, McWill


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BeitragVerfasst: Sa 26. Jan 2013, 15:06 
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macht sich
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Registriert: Fr 4. Mär 2011, 13:54
Beiträge: 118
Meines wissen nach beträgt die Summe 960 Euro Netto.Darunter kann man nix fänden.Bei Verheirateten ist die Summe noch höher.
Dir wird auch nix anderes über bleiben als den Nachweis zu schicken.Sonst könnte ja jeder sagen das er nix verdient.Geschweige denn es interessiert die auch nicht wo du die Kohle her bekommst.Und wenn du Schulden hast bis zum Mond, das ist denen völlig latte!!Die wollen Geld sehen.Sind halt legale verbrecher!

_________________
Erhebt euch gegen diese Abzocke!


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