TT72 hat geschrieben:
Unwissend wie ich damals war die die dem damaligen Anwaltsschreiben beilag!
Es war ein Fehler und diesen nun nach den ganzen Jahren zu revidieren, wird dir -euch- nicht gelingen. Mit Abgabe der originalen Unterlassungserklärung hast du deine Schuld eingestanden. Ich zitiere hier mal die Foren-Moderatorin princess15114. Auf Netzwelt schrieb sie bereits 2009:
Mit Versand der originalen Unterlassungserklärung hat man seine Schuld eingestanden und kann auch nicht mehr vor Gericht über die Kosten streiten (LG München I, Urteil vom 10.06.2006, AZ 21 S 6338/06)
und daran hat sich nichts geändert (
Quelle -Post #2-).
TT72 hat geschrieben:
Also ich glaube immer so ein wenig an das Gute im Menschen
I.d.R. kann man das ja auch, auch ich glaube immer erst an das Gute im Menschen. Und sicher trifft es auch auf die überwiegende Mehrzahl der RAe zu, nicht aber auf RAe im Umfeld des Abmahnwahns, wie du jetzt leider schmerzlich erfahren darfst. Der enge Zeitraum der in diesem Bereich gewährt wird, ist bewusst so eng gewählt und rechtlich zulässig. Durch diesen engen Zeitraum soll eine Wiederholung/Fortführung der Urheberrechtsverletzung gemindert/verhindert werden.
TT72 hat geschrieben:
Sie sagte mir, das sie sich nicht mehr genau daran erinnern kann
Hatte ich ja bereits geschrieben:
TT72 hat geschrieben:
Sie wolle sich mit dem jetzt zuständigen Anwalt in Verbindung setzten und es klären!
Was für eine Veranlassung gibt es nun dieser Dame glauben zu schenken? Du wirst von der Dame nie wieder etwas hören! Ich mag mich ja eventuell täuschen, ich habe da aber vielzählige andere Erfahrungen.
TT72 hat geschrieben:
Mal sehen was hier nun für eine Erklärung zurück kommt
Ich rate mal, man wird dir
nicht Antworten. Nümann versendet Abmahnungen und Standardbriefe, auf individuelle Stellungnahmen legt er es nicht an.
TT72 hat geschrieben:
Gegen den Mahnbescheid werde ich Widerspruch einlegen, so zumindest hat MEIN Anwalt mir das jetzt geraten
Ob das nach all den Jahren und abgegebener originaler Unterlassungserklärung zielführend ist, wage ich anzuzweifeln. Sicher muss und sollte man sich dagegen zur Wehr setzen. Aber die Restforderung die nun im Raum steht ist wie hoch, €210,87.-?! Was kostet dich nun dein Anwalt? Die Erstberatungsgebühr liegt bei runden €250.- und da wärst du (auch wenn ich dich verstehe!) mit Leistung der Restforderung (€210,87.-) günstiger gefahren.
Wie verhält sich dein Anwalt, was sagt er dazu? Hat er dich darauf aufmerksam gemacht, das sein Honorar höher ist als die Forderung selbst und dass mit Abgabe der org. UE die Schuld eingestanden ist?
Namuh