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 Betreff des Beitrags: TT72 Nümann und Lang
BeitragVerfasst: Fr 4. Jan 2013, 12:46 
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Registriert: Fr 4. Jan 2013, 12:27
Beiträge: 2
Mein Fall liegt hier nun seit 2009 in der Verhandlung. Da es wohl einer der Ersten Fälle war hier einmal kurz meine Geschichte dazu.

30.09.2009 Unterlassungserklärung unterschrieben und an die Anwaltskanzlei zurück geschickt. Ergänzend dazu zu sagen, das der damalige Anwalt mir sagte das die Sache vorraussichtlich damit erledigt ist und mir versprach dazu ein Schriftstück zukommen zu lassen. Das passierte nie.

Stattdessen jedes Jahr mehrere Schreiben mit Androhungen und den obligatorischen 450 Euro. Der Anwalt mit dem ich damals zuerst sprach war natürlich nicht mehr da und vermerkt hatte er auch nichts, auf das Schreiben warte ich heute noch.

2012 kam dann das letzte Schreiben und ich setzte mich mit einer Anwältin dieses mal auseinander, der ich wiederum erklärte das das alles schon längst geklärt sei. Nach langem hin und her einigten wir uns dann auf eine Summe von 300 Euro die ich auch sofort überwies um Ruhe zu haben. Dafür versprach sie mir den Fall endgültig Adakta zu legen, was natürlich nicht geschah. Auf dieses Schreiben von ihr warte ich auch immer heute noch....................

Heute dann 04.01.2013 kam einen Schreiben vom Amtsgericht Hünfeld mit der Aufforderung weitere 210,87 Euro zu zahlen und ein Widerspruchsbaltt lag auch dabei. Die Anwältin ist natürlich in der Kanzlei nicht mer tätig und so stellt sich mir nun die Frage wie verfahre ich damit weiter und hatte das hier schon mal jemand so weit?

MfG

TT72


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 Betreff des Beitrags: Re: TT72 Nümann und Lang
BeitragVerfasst: Fr 4. Jan 2013, 18:06 
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Registriert: Do 22. Okt 2009, 19:55
Beiträge: 471
TT72 hat geschrieben:
30.09.2009 Unterlassungserklärung unterschrieben und an die Anwaltskanzlei zurück geschickt
Welche, die die der Abmahnung beilag oder eine modifizierte Unterlassungserklärung?
TT72 hat geschrieben:
der damalige Anwalt
Der Abmahnende oder dein Anwalt?
TT72 hat geschrieben:
und mir versprach dazu ein Schriftstück zukommen zu lassen. Das passierte nie
Warum hast du hier nicht nachgefragt, das Schreiben erneut/wiederholend abgefordert?
TT72 hat geschrieben:
Der Anwalt mit dem ich damals zuerst sprach war natürlich nicht mehr da und vermerkt hatte er auch nichts, auf das Schreiben warte ich heute noch
Ich kann mir zwar denken was du hier meinst, aber ich wiederhole mich. Warum hast du das Schreiben nicht erneut angefordert?
TT72 hat geschrieben:
und ich setzte mich mit einer Anwältin dieses mal auseinander
Eine Anwältin der abmahnenden Seite, richtig?
TT72 hat geschrieben:
einigten wir uns dann auf eine Summe von 300 Euro die ich auch sofort überwies
Dafür gibt es sicherlich einen Beleg!
TT72 hat geschrieben:
Dafür versprach sie mir den Fall endgültig Adakta zu legen, was natürlich nicht geschah. Auf dieses Schreiben von ihr warte ich auch immer heute noch....................
Warum wurde auch hier von dir nicht nachgehakt?
TT72 hat geschrieben:
Die Anwältin ist natürlich in der Kanzlei nicht mehr tätig
Eventuelle gibt es ja Aufzeichnungen respektive Notizen in der Akte... (und wenn ja, du hast nichts schriftlich :? )

Meine ehrliche Meinung... Da wirst du nichts mehr werden und du wirst demnach die Restforderung (nebst Gebühren) zahlen dürfen. Das was du hast sind mündliche Zusagen, damit kannst du nichts beweisen. Auch wenn du die seinerzeitige -verfahrensbeteiligte Anwältin finden solltest (Als Tipp - versuche es mal über die Rechtsanwaltskammer deines Bundeslandes. Wenn du da nicht fündig wirst, nehme ein benachbartes Bundesland), so denke ich, auch das wird dir nicht weiterhelfen. Entweder wird sie davon keine Kenntnis mehr haben oder ihr ist es schlicht egal.

... Du hast hier im übrigen in der Datenbank deinen Thread erstellt. Mod princess15114 wird diesen Thread (Beitrag) nachher sicher in das Forum verschieben.

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 Betreff des Beitrags: Re: TT72 Nümann und Lang
BeitragVerfasst: Sa 5. Jan 2013, 08:44 
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Registriert: Fr 4. Jan 2013, 12:27
Beiträge: 2
Guten morgen,

Unwissend wie ich damals war die die dem damaligen Anwaltschreiben beilag!

Der abmahnende Anwalt von Nümann ich hatte nie einen!

Also ich glaube immer so ein wenig an das Gute im Menschen und hatte gehofft das das Schreiben so von denen zurück kommt, aber dem war nicht so und irgendwann hatte ich es einfach vergessen. Beim zweiten mal übrigens auch! Ich bin jobmässig sehr eingespannt und bei deren Abmahnzeitraum bleibt halt auch mal was auf der Strecke.

Ja diese Anwältin war von Nümann richtig!

Diese Anwältin ist nun auch nicht mehr dort, sondern mittlerweile in einer eignen Kanzlei und auch sie hatte ich gestern noch einmal erreicht. Sie sagte mir, das sie sich nicht mehr genau daran erinnern kann, aber das da was war und, das sie unter Umständen vergessen hat eine Notiz zu setzten und die Akte zu schließen. Sie wolle sich mit dem jetzt zuständigen Anwalt in Verbindung setzten und es klären!

Weiters habe ich nun gestern noch einmal die schreiben vom letzten Jahr ausgepackt und diese eingescannt. Auszug der Überweisung sowie mein schreiben was ich damals an die Kanzlei Nümann gefaxt hatte. Mal sehen was hier nun für eine Erklärung zurück kommt. Gegen den Mahnbescheid werde ich Widerspruch einlegen, so zumindest hat MEIN Anwalt mir das jetzt geraten.

Gruß TT


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 Betreff des Beitrags: Re: TT72 Nümann und Lang
BeitragVerfasst: Sa 5. Jan 2013, 23:42 
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Registriert: Do 22. Okt 2009, 19:55
Beiträge: 471
TT72 hat geschrieben:
Unwissend wie ich damals war die die dem damaligen Anwaltsschreiben beilag!
Es war ein Fehler und diesen nun nach den ganzen Jahren zu revidieren, wird dir -euch- nicht gelingen. Mit Abgabe der originalen Unterlassungserklärung hast du deine Schuld eingestanden. Ich zitiere hier mal die Foren-Moderatorin princess15114. Auf Netzwelt schrieb sie bereits 2009:

    Mit Versand der originalen Unterlassungserklärung hat man seine Schuld eingestanden und kann auch nicht mehr vor Gericht über die Kosten streiten (LG München I, Urteil vom 10.06.2006, AZ 21 S 6338/06)

und daran hat sich nichts geändert (Quelle -Post #2-).

TT72 hat geschrieben:
Also ich glaube immer so ein wenig an das Gute im Menschen
I.d.R. kann man das ja auch, auch ich glaube immer erst an das Gute im Menschen. Und sicher trifft es auch auf die überwiegende Mehrzahl der RAe zu, nicht aber auf RAe im Umfeld des Abmahnwahns, wie du jetzt leider schmerzlich erfahren darfst. Der enge Zeitraum der in diesem Bereich gewährt wird, ist bewusst so eng gewählt und rechtlich zulässig. Durch diesen engen Zeitraum soll eine Wiederholung/Fortführung der Urheberrechtsverletzung gemindert/verhindert werden.
TT72 hat geschrieben:
Sie sagte mir, das sie sich nicht mehr genau daran erinnern kann
Hatte ich ja bereits geschrieben:
    Namuh hat geschrieben:
    Entweder wird sie davon keine Kenntnis mehr haben oder ihr ist es schlicht egal
TT72 hat geschrieben:
Sie wolle sich mit dem jetzt zuständigen Anwalt in Verbindung setzten und es klären!
Was für eine Veranlassung gibt es nun dieser Dame glauben zu schenken? Du wirst von der Dame nie wieder etwas hören! Ich mag mich ja eventuell täuschen, ich habe da aber vielzählige andere Erfahrungen.
TT72 hat geschrieben:
Mal sehen was hier nun für eine Erklärung zurück kommt
Ich rate mal, man wird dir nicht Antworten. Nümann versendet Abmahnungen und Standardbriefe, auf individuelle Stellungnahmen legt er es nicht an.
TT72 hat geschrieben:
Gegen den Mahnbescheid werde ich Widerspruch einlegen, so zumindest hat MEIN Anwalt mir das jetzt geraten
Ob das nach all den Jahren und abgegebener originaler Unterlassungserklärung zielführend ist, wage ich anzuzweifeln. Sicher muss und sollte man sich dagegen zur Wehr setzen. Aber die Restforderung die nun im Raum steht ist wie hoch, €210,87.-?! Was kostet dich nun dein Anwalt? Die Erstberatungsgebühr liegt bei runden €250.- und da wärst du (auch wenn ich dich verstehe!) mit Leistung der Restforderung (€210,87.-) günstiger gefahren.

Wie verhält sich dein Anwalt, was sagt er dazu? Hat er dich darauf aufmerksam gemacht, das sein Honorar höher ist als die Forderung selbst und dass mit Abgabe der org. UE die Schuld eingestanden ist?

Namuh

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