Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.

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 Betreff des Beitrags: Yello Strom gegen Ein-Mann-Betrieb
BeitragVerfasst: Sa 10. Dez 2011, 09:11 
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Registriert: Sa 10. Dez 2011, 08:58
Beiträge: 2
Die Internetseite http://www.infranken.de/nachrichten/lok ... 211,230082
hat mich über ein doch recht merkwürdiges Gebaren der Firma Yello Strom GmbH,
einer Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg informiert.
Die Firma Yello Strom hat einer Mini-Werkstatt mit dem Namen
"Yellow-PC Computerreparatur" eine Abmahnung durch eine Stuttgarter Kanzlei
zukommen lassen.
Angeblich bestehe eine "hochgradige Verwechslungsgefahr" zwischen
Yello Strom und dem Bad Kissinger Ein-Mann-Betrieb Yellow-PC Computerreparatur.
Die abmahnende Kanzlei forderte für diese Abmahnung von dem Ein-Mann-Betrieb
1780,20 Euro und setzte einen willkürlichen Streitwert von 100000 Euro an.

Ein ähnliches trauriges Schicksal erlitt vor einigen Jahren in Bad Kissingen
ein Herr Horst Ferrari, der einen Senioren-Shop unter seinem eigenen Namen
führte. Der bekannte Auto-Hersteller argwöhnte auch hier Verwechslungsgefahr
und ließ eine Abmahnung zustellen.
Horst Ferrari klagte gegen die Abmahnung und verlor.

An solchen Beispielen erkennt man, dass Juristerei und Gesetzgebung nicht
unbedingt etwas mit Recht und Gerechtigkeit im moralischen Sinne zu tun haben.

Hier wird einer bestraft aufgrund einer Anschuldigung. Nach den Menschenrechten
ist einem Täter doch erst seine Tat nachzuweisen, bevor er bestraft wird.
Die hier vorgetragenen Anschuldigungen der Abmahner sind zudem unglaubwürdig
und widersprechen vollkommen meinem Rechtsverständnis.
Wie kann man solche Gesetze erlassen ?


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BeitragVerfasst: Fr 16. Dez 2011, 10:24 
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Registriert: Sa 10. Dez 2011, 08:58
Beiträge: 2
Veröffentlichung und Protest haben sich gelohnt.

Das Opfer der Abmahnung hat zwar die modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben. Nach herrschender
Rechtslage (oder sollte man nicht besser "Unrechtslage"
sagen) wäre es ihm sonst schlecht ergangen.

Jedenfalls verzichtet Yello Strom jetzt auf "Ansprüche
auf Auskunft, Schadenersatz und Anwaltskosten".
Artikel Saale-Zeitung 16.12.11, S.3.


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