Guten Morgen @All,
nachdem wir am 22.05. ein Schreiben der Debcon bekommen haben - und ich erstmal recherchieren musste, wer oder was das überhaupt ist - habe ich mich in einigen Foren quasi 'eingelesen'...
Diese Beiträge haben meine Frau und mich etwas beruhigt - und wir wissen nun ungefähr, wie wir vorzugehen haben

Kurze Info:
Wir haben das unten angehängte Schreiben von debcon bekommen, hatten zuvor weder mit der genannten RA-Kanzlei noch mit debcon zu tun.
Wir sind seit 9 Jahren nicht umgezogen, daher ist diese Passage Quatsch - naja, der Baukasten lässt grüßen...

Nachdem ich nun die ganze Nacht gelesen, gespeichert, getextet habe, brummt mir der Kopf und ich wollte euch fragen, ob ich die folgende Antwort (vielen Dank an den/die Ersteller der Musterschreiben!) so absenden kann:
--------------------------------------------------------
***
***
***
Einwurf Einschreiben
Vorab per Fax: 02302/70714-15
Debcon GmbH
Postfach 1946
58452 Witten
***, 24.05.2012
Widerspruch
Ihre Nachricht vom 18.05.2012, Inkasso-Nr.: ***
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.05.2012.
Ich wurde bisher nicht durch die Rechtsanwälte Urmann & Collegen kontaktiert.
Mir ist daher auch keine Forderung wegen eines nachgewiesenen Urheberrechtsverstoßes bekannt.
Vorbeugend widerspreche ich, ***, ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum 29.05.2012:
(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.
(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten).
(4.) Schicken Sie mir unter Voraussetzung des Nachweises einer korrekten Versandart, der Versandumstände und einer unterzeichneten Kopie aus dem Postausgangsbuch der mir bislang nicht bekannten Anwaltskanzlei zum Beweis des Versandes des von Ihnen als "Abmahnung" bezeichneten Schriftstücks eine Kopie dessen zu.
Mit bester Empfehlung
***
----------------------------------------------------
Ich habe ein wenig verändert ("vorbeugender Widerspruch") und etwas hinzugefügt... kann man das so stehen lassen?
Viele Grüße
und Danke im Voraus
