Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.

Diskussionsplattform für alle die durch die Nutzung von Tauschbörsen abgemahnt wurden.
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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 13:21 
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Registriert: Mi 16. Mai 2012, 09:24
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Hallo zusammen,
heute kam nun der zweite Brief.
Diesmal von Bindhardt,Fiedler,Zerbe Rechtsanwälte.
Es geht um "Bushido. Aber das Lied bzw. Interpret nennt sich
Kay One (feat. Mario Winans): I Need A Girl Part 3 auf: German Top 100 Single Charts.

Nun meine Frage:
In der mitgeschickten UE steht das ich mich gegenüber
Anis Mohamed Ferchi.... Künstlername "Bushido", D-12203 Berlin verpflichten soll

die Tonaufname / Musikwerke Kay One (feat. Mario Winans): I Need A Girl Part 3 auf: German Top 100 Single Charts im Internet in P2P Netzwerken.....

Soll ich das wirklich 1 zu 1 übernehmen.

Habe mal gelesen man soll nix mit Top 100 in die modUE reinschreiben?

Ich bitte um eine schnelle Antwort, da es Ende der Woche in die Flitterwochen geht...
(Nein, diese Anschreiben versauen mir nicht die gute Laune...;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Mo 21. Mai 2012, 13:42 
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Registriert: Mo 21. Mär 2011, 06:23
Beiträge: 37
sebastian2505:
ausreichen sollte die reine werkbeschreibung ohne den zusatz "top 100"

gruß

superkirchi


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2012, 11:57 
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Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:38
Beiträge: 4
Hallo,

mod UE abgeschickt & dies nur mit meiner Adresse an Waldorf/Frommer & nun auf den Telefon Anrufe von Ihnen (meine Telefonnummer hab ich seit 1 Woche & nicht im Telefonbuch oder Onlineversion) & auch eine e-mail bekommen (auch nicht angegeben) & ist die e-mail Adresse mit der ich nur mit Freunden & Familie kommuniziere.

Was ich mich jetzt frage wie kommen die an meine Daten? Das noch alles legal?


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2012, 15:58 
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Registriert: Di 22. Mai 2012, 15:50
Beiträge: 11
Moin Moin,

nach zwei Jahren melde ich mich auch mal wieder. Nur ich habe einen neuen Nickname, da ich die alte Kombination aus Name/Mail nicht mehr wusste.

Die Vorgeschichte:
Am 12. Mai 2010 trudelte von Waldorf eine "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen" bei mir ein.
Am 29. Mai 2010 schickte ich dan die modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung retour (Danke noch einmal für die auch telefonische Hilfe von Uhle?!)
Am 03. August 2010 kam die erste Erinnerung, doch bitte die ausstehende Zahlung zu begleichen.
Am 22. Mai 2012 trudelte heute - nach fast zwei Jahren Ruhe - die nächste Erinnerung ein. Wahlmöglichkeiten: Zahlen oder gerichtliche Klärung.

Ich gehe doch richtig in der Annahme, den zweiten - forschen - Bettelbrief wie den ersten zu behandeln: Braf abheften und abwarten, oder?

Viele Grüße an alle geschundenen vermeintlichen Verbrecher.
Eimsbush

PS: Ich poste das extra, da ich es wichtig finde, dass man auf eventuelle "Wellen" hinweist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2012, 17:50 
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macht sich
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Registriert: Fr 30. Okt 2009, 16:42
Beiträge: 244
Interssantes Urteil

*auszugsweise auszug der unten angegben internetseite*
Zur Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner
Hierzu vertrat das Gericht die Auffassung, dass die bloße Überlassung der Mitnutzungsmöglichkeit an den Ehegatten noch keine Haftung auslöst. Eine solche könne allenfalls dann in Betracht kommen, wenn entweder der Anschlussinhaber Kenntnis davon hat, dass der Ehepartner den Anschluss für illegale Aktivitäten nutzt (was hier nicht der Fall war), oder wenn eine Aufsichtspflicht bestünde.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, da die Frage der Verantwortlichkeit von Internetanschlussinhabern für eine Verletzung von Urheberrechten durch ihre Ehepartner bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist.

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do? ... nid=136041
dazu noch was von RA Dr. Wachs

Im Ergebnis also eindeutig keine Überwachungsplicht von Ehegatten untereinander. Das ist richtig und überzeugend erläutert. Für den Praktiker ist entscheidend, wie das Gericht urteilen wird, wenn beide Ehepartner noch leben und im zweiten Schritt der andere Ehepartner auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen wird oder wenn die erste Klage auf den Ehepartner erweitert wird. Da ist prozessual Musik drin. Es bleibt also spannend, ohnehin ist noch abzuwarten, ob Revision eingelegt wird, und der BGH eine weitere Entscheidung vorgelegt bekommt.

http://www.dr-wachs.de/blog/2012/05/21/ ... bgemahnte/


Dies könnte auf mich passen sogar.

_________________
//Ich bin kein Jurist. Vorstehendes ist als freie Meinungsäußerung und nicht als rechtlicher Hinweis zu verstehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Di 22. Mai 2012, 18:50 
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Kadett
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Registriert: Sa 26. Jun 2010, 17:09
Beiträge: 12
eimsbush hat geschrieben:
Moin Moin,

nach zwei Jahren melde ich mich auch mal wieder. Nur ich habe einen neuen Nickname, da ich die alte Kombination aus Name/Mail nicht mehr wusste.

Die Vorgeschichte:
Am 12. Mai 2010 trudelte von Waldorf eine "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen" bei mir ein.
Am 29. Mai 2010 schickte ich dan die modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung retour (Danke noch einmal für die auch telefonische Hilfe von Uhle?!)
Am 03. August 2010 kam die erste Erinnerung, doch bitte die ausstehende Zahlung zu begleichen.
Am 22. Mai 2012 trudelte heute - nach fast zwei Jahren Ruhe - die nächste Erinnerung ein. Wahlmöglichkeiten: Zahlen oder gerichtliche Klärung.

Ich gehe doch richtig in der Annahme, den zweiten - forschen - Bettelbrief wie den ersten zu behandeln: Braf abheften und abwarten, oder?

Viele Grüße an alle geschundenen vermeintlichen Verbrecher.
Eimsbush

PS: Ich poste das extra, da ich es wichtig finde, dass man auf eventuelle "Wellen" hinweist.



Hi... bei mir genau das selbe...

Wahrscheinlich haben die die Akten des erste Halbjahr 2010 rausgeholt.

Gruß asila


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 24. Mai 2012, 03:25 
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Registriert: Do 24. Mai 2012, 03:10
Beiträge: 1
Guten Morgen @All,

nachdem wir am 22.05. ein Schreiben der Debcon bekommen haben - und ich erstmal recherchieren musste, wer oder was das überhaupt ist - habe ich mich in einigen Foren quasi 'eingelesen'...
Diese Beiträge haben meine Frau und mich etwas beruhigt - und wir wissen nun ungefähr, wie wir vorzugehen haben :)

Kurze Info:
Wir haben das unten angehängte Schreiben von debcon bekommen, hatten zuvor weder mit der genannten RA-Kanzlei noch mit debcon zu tun.
Wir sind seit 9 Jahren nicht umgezogen, daher ist diese Passage Quatsch - naja, der Baukasten lässt grüßen... ;)

Nachdem ich nun die ganze Nacht gelesen, gespeichert, getextet habe, brummt mir der Kopf und ich wollte euch fragen, ob ich die folgende Antwort (vielen Dank an den/die Ersteller der Musterschreiben!) so absenden kann:

--------------------------------------------------------
***
***
***

Einwurf Einschreiben
Vorab per Fax: 02302/70714-15
Debcon GmbH
Postfach 1946
58452 Witten
***, 24.05.2012

Widerspruch
Ihre Nachricht vom 18.05.2012, Inkasso-Nr.: ***

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.05.2012.

Ich wurde bisher nicht durch die Rechtsanwälte Urmann & Collegen kontaktiert.
Mir ist daher auch keine Forderung wegen eines nachgewiesenen Urheberrechtsverstoßes bekannt.

Vorbeugend widerspreche ich, ***, ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum 29.05.2012:

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte.

(2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde.

(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten).

(4.) Schicken Sie mir unter Voraussetzung des Nachweises einer korrekten Versandart, der Versandumstände und einer unterzeichneten Kopie aus dem Postausgangsbuch der mir bislang nicht bekannten Anwaltskanzlei zum Beweis des Versandes des von Ihnen als "Abmahnung" bezeichneten Schriftstücks eine Kopie dessen zu.


Mit bester Empfehlung
***
----------------------------------------------------

Ich habe ein wenig verändert ("vorbeugender Widerspruch") und etwas hinzugefügt... kann man das so stehen lassen?

Viele Grüße
und Danke im Voraus :)


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 24. Mai 2012, 07:43 
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Registriert: Do 3. Mai 2012, 12:35
Beiträge: 9
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Jaja, die Debcon...

Es ist zumindest auffällig, dass Forderungen aus Abmahnungen nicht mehr durch die Abmahnkanzlei selbst weiterverfolgt werden, sondern in Untervollmacht durch ein schlichtes Inkassounternehmen.

Das Bestreiten der Forderungen ist wichtig, will man keinen SCHUFA-Eintrag o.ä riskieren - alles Weitere wäre eine Frage des Geschmacks....


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 24. Mai 2012, 09:04 
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Registriert: Mi 29. Feb 2012, 12:03
Beiträge: 9
@ AFB:

Was ist den zu empfehlen von der handhabung her, wenn ein schreiben von der debcon reinkommt?


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 24. Mai 2012, 12:24 
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Registriert: Sa 19. Mai 2012, 05:31
Beiträge: 2
Frage:
Habe einen zweiten Film gezogen und abgebrochen weil dieser wie ich dann feststellte, 1 Woche später im Fernsehen gesendet wurde.
Kann es in so einem Fall ebenfalls zu einer Abmahnung kommen?

Wie groß ist die Trefferquote eine zweite Abmahnung zu bekommen wenn 2 Filme zur gleichen Zeit gezogen wurden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 24. Mai 2012, 12:35 
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Registriert: Mo 21. Mär 2011, 06:23
Beiträge: 37
@jockel

sofern der rechteinhabers des films diesen aktuell im p2p überwachen lässt: natürlich.

letztlich reicht sogar eine sekunde, da "auch der versuch" geandet wird.

trefferquote: wohl keine treffsichere aussage möglich, da wohl nicht alle werke 24/7 überwacht werden, sondern eher in gewissen zeitfenstern

gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Fr 25. Mai 2012, 12:26 
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Registriert: Do 26. Apr 2012, 12:39
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Muss mod UE zum RA.Schut,Waetke sbschiken,
also auf UE von RA steht adresse mit Postfach wohin ich das abschieken soll, im internet steht adresse von RA ohne Postfach.genau das gleiche mit der Fax nummer,euf der Seite von RA Schut steht ein Fax Nr. auf der UE steht andere (Kostenpflichtige ) Nr.

Frage...
Muss ich genau die Adresse (oder Fax Nr.) benutzen was auf mir zugeschikte UE steht oder kann ich die Adresse von Anwaltskanzlei (ohne Postfach) nehmen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Fr 25. Mai 2012, 12:31 
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Registriert: Do 3. Mai 2012, 12:35
Beiträge: 9
Wohnort: Esslingen
ogurez hat geschrieben:
Muss ich genau die Adresse (oder Fax Nr.) benutzen was auf mir zugeschikte UE steht oder kann ich die Adresse von Anwaltskanzlei (ohne Postfach) nehmen?


Nein. Hauptsache der Zugang kann im Zweifelsfalle bewiesen werden und wenn eine Kanzlei im Impressum eine allgemeine Faxnummer angibt, muss man nicht irgendwelche teuren Sonderrufnummern verwenden.

Ob Postfach oder Anschrift verwendet wird, ist letztlich wohl egal, da es auch insoweit nur darauf ankommt, ob man den Zugang beweisen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Di 29. Mai 2012, 20:15 
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Registriert: Fr 4. Mär 2011, 13:54
Beiträge: 118
M_G hat geschrieben:
@ AFB:

Was ist den zu empfehlen von der handhabung her, wenn ein schreiben von der debcon reinkommt?


Wegweiser Inkasso!!Ein Inkasso muss widersprochen werden!

@EiB_72

Liest sich schon mal nicht schlecht.Kannst ja mal versuchen was bei raus kommt.

_________________
Erhebt euch gegen diese Abzocke!


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Mi 30. Mai 2012, 12:50 
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Kadett
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Registriert: Fr 25. Jun 2010, 15:55
Beiträge: 16
Hallo zusammen!

Eine Frage an die Technik-Freaks:

Es gibt eine ganze Reihe von Programme, die das Surfverhalten verschleiern indem sie IP-Adressen erfinden bzw. fälschen,
z.B.
Mask My IP verschleiert die Identität des Rechners beim Surfen im Netz.
Zu diesem Zweck tarnt das Programm den eigenen PC mit einer gefälschten IP-Adresse.
oder
Anonym Surfen mit Super Hide IP
Mit Super Hide IP, können Sie eine unserer zugewiesen gefälschten IP-Adressen, die aus verschiedenen Ländern arbeitet...
...und ist kompatibel mit allen Arten von Routern, Firewalls, Heim-Netzwerke, Mobilfunk und jede andere Art von Internet.

Meine Frage ist nun, was passiert, wenn irgendjemand ein solches oder ähnliches Programm benutzt um in einer Tauschbörse illegales tut und dabei die IP-Adresse "erfindet bzw. fälscht" mit der ich gerade "in echt" im Internet unterwegs bin.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Mi 30. Mai 2012, 14:04 
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Registriert: Sa 11. Sep 2010, 16:25
Beiträge: 69
autohide ist totaler Schrott und verrät deine IP Adresse im HTTP Header. Du kannst das selbst auf einem Proxychecker überprüfen. Es gibt aber auf proyx-listen.de durchaus Server, die deine tatsächliche Identität verschleiern.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Mi 30. Mai 2012, 15:57 
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Registriert: Mo 28. Nov 2011, 17:34
Beiträge: 12
Diakon hat geschrieben:
Meine Frage ist nun, was passiert, wenn irgendjemand ein solches oder ähnliches Programm benutzt um in einer Tauschbörse illegales tut und dabei die IP-Adresse "erfindet bzw. fälscht" mit der ich gerade "in echt" im Internet unterwegs bin.


Technisch meines Wissens nicht möglich, da jede IP nur einmal vergeben ist, als eindeutig identifizierbarer temporärer Anschluß.
Erfinden bzw. Fälschen einer IP Adresse ist fehlgeleitete Werbung.
Du baust quasi eine Internet Verbindung mit deiner eigenen IP mit dem Hoster her. Der Hoster bekommt die Daten, was du dir anschauen möchtest, fragt diese Daten entsprechend im Internet ab (mit Hilfe seiner IP) und leitet dir dann das Ergebnis weiter.
Der Rechtverwerter loggt also die IP von deinem Hoster und nicht direkt deine.
IP Daten von Kunden wurden aber schon massenhaft weitergegeben mittels Gerichtsbeschlüssen oder freiwilliger Zusammenarbeit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 31. Mai 2012, 16:56 
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macht sich
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Registriert: Fr 4. Mär 2011, 13:54
Beiträge: 118
Eine Verschleierung der IP ist möglich,aber wenn jemand herausfinden will wer sich dahinter verbirgt, so ist das kein größeres Problem!
Einzige Möglichkeit wäre die von @Arda.
Den Rest gibt es wohl nur in Filmen!

_________________
Erhebt euch gegen diese Abzocke!


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Fr 1. Jun 2012, 14:48 
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Registriert: Sa 11. Sep 2010, 16:25
Beiträge: 69
nach wie vor halte ich es für fast unmöglich, die wahre IP eines Nutzers festzustellen, wie dieser screenshot beweist. Ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Fr 1. Jun 2012, 17:03 
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Registriert: Fr 1. Jun 2012, 16:51
Beiträge: 2
Moin, Moin....

bekam diese Woche mal wieder Post nach 15 Monaten des erst Brief von Nümann + Lang.
Klar man will sicher fristen einhalten.

Jetzt im zweiten Brief fordert man mich auf 490 € zu begleichen. Beim ersten Brief vor 15. Monaten waren es noch 450 €. Hängt sicher mit der allgemeinen Preissteigerung zusammen. Denn weshalb die Forderung erhöht wurde steht da nicht drin im Schreiben. Die geändert UE von mir wurde vor 15 Monaten von Nümann + Lang bereits schriftlich anerkannt.

Jetzt im zweiten Schreiben wird der Ton auch härter. So schreibt man mir... „Unsere Mandantschaft wird nun in Fällen wie Ihren verstärkt auch gerichtlich vorgehen. Wie in unseren letzten Schreiben dargestellt, kann das Vergleichsangebot im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht aufrecht erhalten bleiben etc. pp.“ Dann soll ich mich noch unter zwei Webseiten (http://www.urheberinfo.org und http://www.abmahnung.nuemann-lang.de informieren.
Des weiteren wird in diesen Schreiben noch ausgeführt dass das Amtsgericht München berichtet im November 2011 das dort mehr als 1.400 Verfahren anhängig wären. Und das Nümann + Lang alleine mehrere hundert Verfahren betreibt.

Aber meine Frage hier ins Forum.
Wie soll ich diese Schreiben von Nümann + Lang. Wirklich ernst nehmen oder ordentlich ab heften und auf das nächste Schreiben in 15 Monate warten.

Und gehen die 3. Jahre Verjährungsfrist jetzt wieder von neuen los wenn man nach 15 Monate wieder Post erhält.


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