Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.

Diskussionsplattform für alle die durch die Nutzung von Tauschbörsen abgemahnt wurden.
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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 11. Sep 2008, 20:13 
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Kadett
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Okay. Also in Regensburg anfragen.

Fragen über fragen :).

Wenn ich die mod. UE sende, und diese ja sehr wahrscheinlich nicht anerkannt wird, dann kommt das zweite Schreiben mit einer höheren Forderungssumme die dann offen steht und diese ich dann zahlen muss richtig? Also was dann? Ich kann mir keine Anwalt leisten, geschweige die Forderung zahlen!


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 11. Sep 2008, 20:26 
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@promsn

Was soll denn der Blödsinn mit der Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft,
für die ist das Verfahren doch abgeschlossen.
Die Abmahner hatten einen Strafantrag gestellt, um an Deine richtige
Adresse und nicht nur die IP zu kommen, das haben die ja auch nun.

Die mod. UE wird anerkannt, ohne wenn und aber!!!! Da brauchst Du Dir
keine Sorgen zu machen, sie wollen aber mit dem zweiten Brief nur den
Druck erhöhen, also mach Dich nicht jetzt schon fertig ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 11. Sep 2008, 20:31 
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@QUAD4

danke für die scanns :!:

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 11. Sep 2008, 20:36 
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Kadett
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Servus,

jo sorry bin etwas ... naja.. geschockt :)

Mich wundert unter Punkt VIII von U+C dieser Satz:

Die zuständige Staatsanwaltschaft bearbeitet die Angelegenheit aus strafrechtlicher Sicht nach eigenem Ermessen unabhängig von der zivilrechtlichen Seite. Wir weisen darauf hin, dass sich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft unserem Einflussbereich entzieht, wir also auch keinen Einfluss auf das Ermittlung / Strafverfahren ausüben können, z.B. durch Rücknahme einer Strafanzeige.

Das ganze verwirrt mich mehr und mehr. Aber Gott sei Dank das es so Menschen gibt wie Dich :)

Die Schaffen ja jetzt schon den Druck auf mich zu erhöhen. Was ist denn Deiner Meinung nach dein Tipp wie man auf das zweite Schreiben reagiert?

Schönen Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 11. Sep 2008, 20:47 
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@promsn

so nun musst Du etwas Zeit investieren.
Sehr viele Fragen beantwortet Dir unser
eBook Wegweiser Abmahnung
zu finden auf unserer Webseite.
Hier die online Version, die nicht den vollen Komfort hat,
aber trotzdem der erste Hilfe Koffer ist,
also ersteinmal das eBook lesen und dann schaun wir mal :D

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 11. Sep 2008, 20:57 
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Okay. Danke Dir. Werde ich machen :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 11. Sep 2008, 21:13 
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ich persönlich finde wichtig das man sich sicher ist das man die "vorgeworfene datei" nicht runtergeladen hat.
wenn man was vor wochen oder monaten gezogen kann weiss mans oft nicht mehr. zumindest nicht wenns nicht mehr auf der platte ist.
ich für meinen teil bin mir zu 100% sicher das ich diese datei NICHT/NIE runtergeladen habe die mir vorgeworfen wird.
was ich mich aber dennoch frage ist wie kommen die an meine adresse usw. ich mein an der ip kanns ja nicht liegen. wenn ich die datei nicht gezogen habe wie können die dann meine ip ermitteln?

kann ich eigentlich selber bei meinem provider die ip erfragen von der damaligen zeit (datum/uhrzeit)??? per anruf oder email.
irgendwie sind die ja auch dran gekommen. vorrausgesetzt das die richtig ist.
wie schon im meinem ersten post erwähnt, eine andere zahl reicht und es ist eine andere
person.


auf diese seite bin ich übrigens durch diesen blog gekommen. der typ hier wird anscheinend auch von kronmeier & partner bedroht. allerdings mit einem harmlosen lied im gegesatz zu mir. hat wohl nicht so geklappt im juli mit den liedern, somit schwenken die auf pornos um. hier wird vieleicht schneller gezahlt.
http://www.x-fade.org/2008/07/11/kornmeier-partner-nehmen-die-armen-leute-aufs-korn.html

wenn die könnten würden die sogar kinderpornos reinstellen um dich zu kriegen. aber dann würde die sich warscheinlich selber strafbar machen. noch besser ists wenn die die gesetzte so auslegen das pornografie legal wird damit die was zum verklagen haben.
was das sinnlose verklagen angeht, dazu habe ich diesen film in erinnerung.
http://www.imdb.com/title/tt0165832/ Interstate 60


auch wenn das nicht hierher gehört,
ich bin echt fassungslos über die welt nach dem 11.09 anschlag


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Do 11. Sep 2008, 21:50 
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@QUAD4
Zitat:
das man sich sicher ist das man die "vorgeworfene datei" nicht runtergeladen hat

wer kann sich da sicher sein?? wie schnell ist da mal ein testdownload gemacht

Zitat:
bin mir zu 100% sicher

ich auch und genau darum NIXEZAHLENEURONEN
Zitat:
wie kommen die an meine adresse usw.

durch die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und der bekommt die Adresse vom ISP
und schon haben die Dich :evil:
Zitat:
kann ich eigentlich selber bei meinem provider die ip erfragen

ja, bringt aber absolut nichts :!: :!:
Zitat:
wenn die könnten würden die sogar kinderpornos

ja wenn sie könnten,
aber wer sich sowas anschauen will, gehört .. Bild und Bild

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Fr 12. Sep 2008, 16:32 
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danke das du immer so flott antwortest.

1.was sagste zu meinem brief?
2.ich soll definitiv die mod. UE abgeben?!
3.was würde passieren wenn die mod. UE auch am pc unterschrieben wird? also quasi auch so wie bei denen, ist ja auch nicht original unterschrieben.

thx

ps. hab eben zum gestrigen geburtstag von "herrn terror" diese tolle news gefunden. ob die wirklichkeint wird? warscheinlich!
http://www.heise.de/newsticker/EU-Innenpolitiker-wollen-saemtliche-digitalen-Nutzerspuren-ueberwachen--/meldung/115770


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Fr 12. Sep 2008, 18:55 
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@QUAD4

na ja manchmal dauert es doch etwas länger ;)

zu1. immer noch das alte Schreiben , nichts neues
ist ja noch vor dem 1.September gelogt :twisted:
zu 2. aber ganz sicher und NIXEZAHLENEURONEN
zu 3. dann gilt die UE nicht und wenn Du Pech hast gibt’s dann ne EV wegen der Fristen, die nicht
eingehalten wurden
zu 4. Orwell lässt grüßen oder sind wir doch schon weiter?

Wenn dann alles raus ist, mit Deiner originalen Unterschrift, weitere Schreiben lesen, abheften,
eventuell Strategien vorbereiten, aber auf alle Fälle genieße das Leben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Sa 13. Sep 2008, 11:41 
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Hallo liebes Forum,

Mein Vater ist gestern auch abgemahnt worden, von U+C wegen dem angeblichen herunterladen und öffentlich zugänglich machens eines Rammelfilms.

Seit gestern Abend habe ich das ganze Internet nach solchen Abhamern durchforstet und mir durchgelesen was nun zu machen ist.

Wir werden wohl auch den Weg der modUE gehen und dann schauen. Aber eine Frage bleibt noch offen.

Ich glaube nicht das einer von uns den Film runtergeladen hat, woher haben die dann die Info? Hat also doch jemand runtergeladen? Hab mal bissl recherchiert, die nutzen da ihr eigenes SuperProgramm namens BlackWidow, keine Ahnung wie dieses Prog funktioniert.

Wenn sich kein Schuldiger findet, wird wohl mein Vater als AI zur Rechenschaft gezogen und es muss geklärt werden ob die Störerhaftung vorliegt, ist das so richtig?

Wenn es zu diesem Fall kommt, wie hoch werden dann die Prozess und Anwaltskosten sein?
Kann doch nicht sein das wir jetzt Geld an Anwälten und Gerichtsverfahren bezahlen obwohl wir nichts gemacht haben??

Achso, dann hab ich auch noch eine Frage zu einem Text hier dieser Seite:

---
Szenario 1
- Ungerechtfertigte Abmahnung -

Wer ungerechtfertigt abgemahnt wird, muss sich dagegen wehren.
Nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung (mod. UE) sollte nicht weiter auf das Abmahnschreiben reagiert und keinerlei Zahlung vorgenommen werden.
Anscheinend ein Widerspruch, doch nur in einer möglichen Kostenklage kann sich der Abgemahnte effizient gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren.

Die Beweislage, ungerechtfertigt abgemahnt, sollte aber eindeutig sein.
Sollte es zu einer Klage kommen, wird die Hinzuziehung eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwaltes dringend empfohlen.
---

Die Beweislage, ungerechtfertigt abgemahnt sollte eindeutig sein -> wie soll man eindeutig wissen das man ungerechtfertigt abgemahnt wurde??
Es könnte immerhin auch, im unwahrscheinlichsten fall, ein Trojaner gewesen sein??


Zuletzt geändert von nautilus am Sa 13. Sep 2008, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Sa 13. Sep 2008, 19:09 
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@nautilus
Zitat:
Wenn sich kein Schuldiger findet, wird wohl mein Vater als AI zur Rechenschaft gezogen und es muss geklärt werden ob die Störerhaftung vorliegt, ist das so richtig?

Genau so ist es und das kann dann nur ein Richter feststellen.
Du hast schon richtig erkannt, wenn es von der Familie oder dem Bekanntenkreis keiner gewesen sein, dann muss da was nicht stimmen ;)
aber Vorsicht, wie sieht es mit dem WLAN aus?
Ergo mod. UE und NIXEZAHLENEURONEN
Zitat:
Wenn es zu diesem Fall kommt, wie hoch werden dann die Prozess und Anwaltskosten sein?
Kann doch nicht sein das wir jetzt Geld an Anwälten und Gerichtsverfahren bezahlen obwohl wir nichts gemacht haben??

schau mal in unserem eBook auf Seite 46 nach, da gibt es ein fiktives Beispiel.
Zitat:
wie soll man eindeutig wissen das man ungerechtfertigt abgemahnt wurde??

Wenn Du Dir 1000% sicher bist das es niemals der AI gewesen sein kann!!

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Sa 13. Sep 2008, 20:53 
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Danke für deinen Post Uhle,
habe jetzt im Wiki nachgeschaut und dabei ist mir folgender Gedanke gekommen:

Ist nicht der AI in dem Falle einer Anklage verpflichtet zu beweisen das "er" dieses Vergehen nicht begangen haben kann?
So habe ich es zumindest verstanden.
Wen dem so ist, ist es dann nicht nur Klug von den Abmahnanwälten zu warten und die Klage kurz vor Verjährung einzureichen?
Desto mehr Zeit verstreicht, desto schwerer ist es doch für den Abgemahnten zu beweisen dass er es nicht war, weil die Sache schon so lange zurückliegt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: Sa 13. Sep 2008, 21:26 
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@nautilus

Zitat:
das "er" dieses Vergehen nicht begangen haben kann?

sagen wir mal so, das wird natürlich für beide Seiten Schwierig dies entsprechend zu
beweisen.
Zusätzlich müssen sich die Abmahnanwälte die berechtigte Frage gefallen lassen,
warum sie soooviel Zeit brauchten um bei einem begründeten Verstoß endlich zu klagen.
Zitat:
die Klage kurz vor Verjährung einzureichen?

da lassen wir uns doch einfach mal Überaschen, ab da zum Jahresende Klagen kommen,
dann laufen nämlich die ersten Verjährungsfristen aus!!

Zitat:
Desto mehr Zeit verstreicht, desto schwerer ist es doch für den Abgemahnten zu beweisen

wie schon gesagt , warum hat denn der Abmahner so lange gebraucht.
Ich persönlich denke, dass das nichts bringen wird für die Abmahner bzw. die RI die das ja beauftragt haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: So 14. Sep 2008, 12:16 
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@uhle
hast PN von mir. kannste bitte deinen segen abgeben? ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: So 14. Sep 2008, 16:03 
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@QUAD4

Du hast ne PN und noch etwas arbeit ;)

Generell für :hallo: gilt, wenn die mod. UE versandt wird,
immer durch Einschreiben / Rückschein, um dann auch etwas in der Hand
zu haben, das das Dokument auch bei dehnen angekommen ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: So 14. Sep 2008, 17:39 
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danke für die antwort. hab den brief fertig und der geht morgen raus.

noch eine letzte frage, wofür dient dieses begleitschreiben wenn schon alles in der UE steht?

danke für deine hilfe


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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: So 14. Sep 2008, 19:02 
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ist einfach nur der Höflichkeit halber nicht mehr und nicht weniger.
Das Begleitschreiben sollte auch durch nichts weiter ergänzt werden,
oder ganz und gar weglassen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: So 14. Sep 2008, 19:30 
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Beiträge: 3
Hallo Zusammen,

ich habe gestern Post von U+C Rechtsanwälten bekommen...

Nun habe ich mich relativ ausführlich informiert auch auf den Seiten hier und abmahnwahn-dreipage.de :-)

Was nun einige auch hier im Forum (aus Datenbank ersichtlich) gemacht haben, war diese modifizierte UE zu schicken und dann bekamen sie ja eigentlich alle nochmal Post mit Kosten um die 11xx,-€ - was ist denn dann zu tun? Einfach ignorieren geht ja dann auch nicht?!

Ich habe die Datei ja glaube ich schon heruntergeladen - trotzdem die mod. UE abschicken und nicht zahlen?

Ich bräuchte umgehend Hilfe :-)

Danke & Gruß,


Marco


Zuletzt geändert von tangente am So 14. Sep 2008, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Diskussion Abmahnwahn
BeitragVerfasst: So 14. Sep 2008, 19:30 
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begleitschreiben?


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