Auch bei mir bleibt es spannend:
Ende Juni 2012 wird mir mitgeteilt, dass die "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen" ist. Ich werde nunmehr gerichtlich auf Zahlung in Höhe von 956 in Anspruch genommen. "Für die Einleitung des Verfahrens haben wir uns den 4.7.2012 vorgemerkt.
Eine Frage aber zum Punkt mit der Adresse. WF schreibt:
Für den Fall dass Sie sich endgültig gegen eine Erfüllung der offenen Anbsprüche entscheiden, haben wir Sie aufzufordern, Ihre ladungsfähige Anschrift für das Gerichtsverfahren zu bestätigt. Letztere lautet:
Max Mustermann
Musterstraße 1
1111 Musterhausen
Muss ich das echt tun? Ziehe übrigens zum 1.7. um.
Gruß