Erfolg der Spendenaktion in Magdeburg
Wie die Kanzlei Wilde - Beuger - Solmecke berichtet, ist nun endlich ein erstinstanzliches und für den Beklagten positives Urteil am [lexicon]AG[/lexicon] Magdeburg erfolgt.
Ein längerer Bericht zu dem Verfahren folgt.
Bislang wurden für das Verfahren [lexicon]AG[/lexicon] Magdeburg - Urteil vom 10.09.2014 -
150 C 1103/11 am 12.06.2011 217,18€ für eine Terminsvertretung
erstattet.
Wir begleiten dieses Verfahren natürlich auch in der nächsten Instanz.