Das [lexicon]Aktenzeichen[/lexicon] ist mir bekannt.
Der [lexicon]Anwalt[/lexicon] meines bekannten wird keine [lexicon]modUe[/lexicon] zu WF schicken, da er sich keiner schuld bewusst ist.
Sollte ich also nun warten bis die, durch meinen Namen im anwaltlichen Schreiben von meinem Bekannten an WF, mich anschreiben oder sollte ich die Initiative ergreifen und zuerst dorthin schreiben?
1. Dann solltest du auch eine [lexicon]modUE[/lexicon] abfassen können.
2. Die Rechtslage hier ist nmE nicht so eindeutig, dass man in der WG-Situation mit einer bloßen Behauptung als Abgemahnter keine UE abgeben sollte. Vorraussetzung ist ind bleibt das klare Bekenntnis des Täters. Vulg.: Morgen schlagt ihr euch aufs Maul - und er kann sehen wo er mit seiner Behauptung bleibt, die er niemals von alleine beweisen kann. Es bleibt die Gefahr des Antrags auf Einstweilige Verfügung - Waldorf ist da wohl nicht mehr aktiv - aber wissen kann man das nicht. Dagegen steht auch die hier vor kurzem erläuterte grundsätzliche Meinung, dass ein Abgemahnter außer der UE nichts anzugeben hat. Dabei gilt auch die alte Regel: Wer sich auf Zeugen verläßt ... ist gerne verlassen. Man kann hier zudem schon fast versprechen, dass der [lexicon]Anwalt[/lexicon] des Beklagten bei Dir sehr schnell Kasse machen will.
3. Es hebt sich auf - da man nicht wissen kann, wie Waldorf nun reagiert, uA auch weil man nicht weiß, was der [lexicon]Anwalt[/lexicon] eigentlich schreibt. Wir haben auch schon Fälle gesehen, in denen Waldorf schlicht einen Bettler schrieb und nach den üblichen drei Jahren ... kam der [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] + Klage - das Geschriebene hat niemand interessiert. Es ist dann 2018 und Du in Paraquay.
Du kannst versuchen die Sache für Dich schnell zu bereinigen. Der Versuch wäre es wert - dann hast Dus hinter Dir. Prozessual wäre Dir von der AI-Seite nicht/schwer bei zu kommen, wenn es um deren Kosten geht.
Andererseits kannst Du auch warten, ob Waldorf überhaupt Lust hat etwas zu unternehmen - und wenn ja wann. Die Verhandlungen können auch später statt finden.
Es gibt hier keine "richtige" Antwort, weil "man" schlicht vom rechten Weg abgekommen ist. Und der sagt schlicht, dass man sowas untereinander klärt. Der Abgemahnte gibt die UE ohne [lexicon]Anwalt[/lexicon] ab - warten. Kommt es zur Klage kann der Beklagte recht sicher sein, dass er ohne Kostenbelastung aus der Sache raus geht. Die hat er jetzt schon - [lexicon]Anwalt[/lexicon]. Und wie oben gesagt - Einzelfall kennt man nicht. Man sitzt nicht in Deinem Wohnzimmer und weiß nicht, was der Abgemahnte denn nun eigentlich wußte.
Bislang gibt es keine Rechtsprechung zum Thema, was das nun Viererverhältnis aus zwei Nutzern + zwei Anwaltskanzleien angeht.