HiHo,
ich bin auch ein W&F Anhänger geworden*g*
Mein Fall:
Ende 2011 wurde ich als Anschlußinhaber abgemahnt einen Film über Torrent verbreitet zu haben. Der Film war zum Zeitpunkt der angeblichen Verbreitung bereits 17 Monate auf DVD erhältlich. Das mit dem "gewerblichen Ausmaß der Urheberrechtsverletzung" war mir so im Gedächnis gilt nur 6 Monate nach DVD Release. Aber jetzt nach einer erneuten Internet Recherche finde ich diese Aussage nicht wieder, das entscheidet jedes Gericht anders?
1. Die Anschuldigung " gewerblichen Ausmaß der Urheberrechtsverletzung" bezieht sich nur auf Herausgabe der IP Daten und hat im späteren Verfahren erstmal keine Bedeutung? Allerhöchstens das man den Schadensersatz ordentlich drücken könnte? Den nach 17 Monaten greift man kaum noch in die gewerbliche Verwertungsphase des Filmes ein.
Ich habe den besagten Film nicht herunter geladen. Es war vermutlich einer der WG Bewohner. Bei der WG hat es außerdem eine mündliche Belehrung über das Filesharing gegeben, was die Bewohner schriftlich bestätigen können. Auf die Abmahnung wurde mit Abgabe einer [lexicon]modUE[/lexicon] reagiert. Danach kamen die üblichen Bettelbriefe die unbeantwortet abgeheftet wurden. Nun, 4 Monate vor [lexicon]Verjährung[/lexicon] kam der [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] vom [lexicon]Amtsgericht[/lexicon] aus Coburg, diesem werde ich widersprechen.
2. Laut manchen Internet Quellen hemmt der [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] die [lexicon]Verjährung[/lexicon] um 6 Monate? Hier im Forum stehen aber auch andere Angaben (2 Monate) In eurem Fragenkatalog finde ich auch keine konkrete Antwort. Wenn ich dem [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] nächte Woche Widerspreche und die gesamte Sache Ende 2014 "normal" verjähren würde, wann verjährt die Sache dann wirklich?
Da ich aus der WG ausziehen werde muß ich W&F meine neue Adresse mitteilen. (Steht hier im Forum). Ihr schreibt das man W&F freiwillig keine Informationen mitteilen sollte. Also bei Telefonnummer und persönlicher Lebensgeschichte sehe ich das ein: Damit man nicht telefonisch bequatscht wird und damit man nicht in einen Topf kommt wo W&F sich höhere Erfolgswahrscheinlichkeit ausrechnet. Aber ich könnte doch den WG Mietvertrag mitschicken und die Belehrungen zum Filesharing mitschicken. Damit die Wahrscheinlichkeit einer Klageerhebung reduziert wird, weil dann muß ich mir ja einen [lexicon]Anwalt[/lexicon] suchen der Geld kostet. Auf der anderen Seite würde ich Nerven zeigen, W&F könnte glauben durch schriftlichen "Terror" doch etwas erreichen zu können.
3. Was spricht dagegen bei W&F vorab entlastendes Material einzureichen? Ich möchte die Wahrscheinlichkeit eines Verfahrens reduzieren.
Vielen Dank
Martin