Es müssen unterschiedliche Fälle beachtet werden:
- WF beantragt einen MB und du tust nichts, so muss WF innerhalb von 6 Monaten eine Vollstreckung beantragen. Ansonsten ist der Fall abgeschlossen. Siehe https://dejure.org/gesetze/ZPO/701.html
- WF beantragt einen MB gegen dich und du widersprichst. WF müssen nun Geld vorstrecken und ein streitiges Verfahren beantragen (siehe § 696 ZPO). Sie können sich dafür "beliebig" viel Zeit lassen, allerdings verlängert sich die Verfährung durch das Mahnverfahren nur um 6 Monate. Nach 3 Jahren (+6 Monate) verjähren bereits die Anwaltskosten, nach 10 Jahren (+ 6 Monate) die Urheberrechtssachen.
Hat also WF gegen dich einen MB beantragt, du widersprichst und hörst über 6 Monate nichts mehr von denen, dann atme etwas leichter. Verjährt dabei auch noch etwas, atme richtig auf.