Achtung!
Zum Grundkurs für Neuabgemahnte gehts hierlang
Einleitung
Ergänzend zu den Forenregeln und damit die Diskussion nicht entgleitet und die Threads übersichtlich bleiben, sei folgendes angemerkt.
Jeder der eine Frage bezüglich einer Abmahnung stellt, sollte sich wenigstens 2 bis 4 Stunden vorher über den Ablauf schlau gemacht haben. Dafür dient dieser Thread. Für den Fall, dass der Forenteilnehmer nicht der abgemahnte [lexicon]Anschlussinhaber[/lexicon] ist, so ist in den Beiträgen darauf hinzuweisen. Es hat hier Niemand hellseherische Fähigkeiten.
Full-Quote zeugt von einem schlechten Zitatstil und ist zu vermeiden. Vor allem dann, wenn der eigene Beitrag nicht länger ist als der zitierte Text.
Zum Schutz der Forenteilnehmer werden folgende Angaben in den Beiträgen nicht geduldet und gelöscht:
- Angabe von Real(vor)namen
- IP-Adressen und die Uhrzeit des vermeintlichen Tatzeitpunktes
- Zitate ohne Quellenangabe (ich habe gehört?, ich habe mal gelesen?u.ä.)
- der Wunsch nach Prüfung/Kontrolle einer konkret angepassten mod. UE
- Fragen, die bereits im Grundkurs eindeutig beantwortet wurden
- Spekulationen, die nicht zielführend sind
Fragen, die allgemeiner Natur und nicht nur den Titel des Thread betreffen, werden in den Diskussion Abmahnwahn kopiert/verschoben. Der Beitragsschreiber erhält darüber eine Mitteilung.
Sinnloses Off-Topic Geschwalle, Geflame und Bashing, was nicht mit W/F im Zusammenhang steht, wird unverzüglich abgestellt, wahlweise in einen OT-Bereich verschoben (ohne Mitteilung).
Was ist damit gemeint?
Es interessiert sich kein Mensch dafür,
a) ob ein Forenuser zum wiederholten Male auf das Lesen seiner eigenen Beiträge verweist.
b) dass das System der Abmahnung ungerecht ist.
c) ob man das Werk/Künstler, weswegen man abgemahnt wurde, toll/mittelmäßig/ätzend findet.
d) ob man plant, einen Ausflug in die Stadt des Abmahner zu machen
e) ob man vorhat, sich mit mittelmäßig qualifizierte Beiträge in diversen Gästebüchern zu verewigen
f) Einen Beitrag bei dem man sich für den vorherigen bedankt, aber sonst nichts hinzu zu fügen hat. Dafür gibt es den „Danke“-Knopf!
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Die Abmahnerhistorie im Überblick
(Zusammenfassung/Wiedergabe der geposteten Beiträge auf Grund eigener Aufzeichnungen in Abgleich mit der [lexicon]Abmahndatenbank[/lexicon])
Ursprünglicher Threadstart: Mitte 02/2006
Zunächst wegen eines Angebotes einer Software, die in der Lage ist, die technischen Kopierschutz-Mechanismen zu umgehen.
In einem Urteil des LG Köln (Az. 28 S 6/05) vom 23.11.2005 durfte man bereits lesen: „Massenweise, mittels weitgehend wortidentischer Schriftsätze betriebene Abmahnungen sind dann nicht rechtsmißbräuchlich, wenn mit ihnen auch eine Vielzahl von Rechtsverletzungen verfolgt wird. Alleine aus der quantitativen Anzahl lässt sich noch kein zwingender Rückschluss auf einen Missbrauch ziehen.
(Quelle)
Erstbekannte Logaktivität in Filesharingfällen: 01/2007 wegen Hörbücher von Kiepenheuer/Lübbe/DHV u.a. für 100/200/300 EUR Schadensersatz (je nach Anzahl festgestellter Werke) und 506 - 922 EUR RA-Gebühr.
Ab 07/2007 (Loggdatum) 11/2007 (Abmahnung) auch Werke (Alben) der RI Sony Music GmbH. Im weiteren Verlauf eine zweistellige Anzahl von RI, die die Dienstleistungen des Abmahners in Anspruch nehmen.
Seit Abmahnungen (01/2009) wurden die Forderungen für Schadensersatz bei konstanten RA-Gebühren erhöht (vereinfacht je ermitteltes Werk: 300 EUR für Hörbücher, 350 EUR für Musik, 450 EUR für Spielfilme).
07/2011 - Ipoque erhält Abmahnung wg. Antichrist
Zur weiteren Abmahnaktivität: siehe Abmahndatenbank - Direktlink zur Liste des Abmahners
In den Schreiben findet man:
1. Aufforderung Abgabe UE ( Wichtig modUE per Rückschein verschickt und nicht die UE die beigefügt ist )
2. letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe UE ( Bettelbrief -- abheften )
3. Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung ( Bettelbrief -- abheften)
-->Bestätigung Erfüllung Unterlassungsansprüche
--> Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
--> Angebot der Ratenzahlung
4. Vorbereitung Klageerhebung ( verschärfter Bettelbrief -- abheften )
--> Erhöhung der geforderten Summe
5. Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen (verschärfter Bettelbrief -- abheften )
--> Mitteilung Datum zur Einleitung Gerichtsverfahren
--> Mitteilung des Prozesskostenrisikos
--> WF fordert die ladungsfähige Anschrift zu bestätigen ( unnötig )
6. Mahnbescheid ( Kreuz bei Punkt 2 und verschicken )
7. Abgabemitteilung vom Mahngericht mit Az. des künftigen Prozessgerichtes
8. WF muss Klage begründen und erheben
9. Gerichtsverfahren
Reaktionen:
Eine Einigung auf die 100 EUR Bagatellgrenze wird regelmäßig abgelehnt. Bekannte Vergleiche bewegen sich bei ca. 60% des Betrages aus der Ausgangsforderung der Abmahnung.
Zweitbriefe/Zahlungserinnerungen (sogen. Bettelbriefe) folgen sehr zügig nach Abgabe einer mod. UE innerhalb eines Monats (Angabe von zeitlichen Abständen sollen lediglich die persönliche Neugier des Users befriedigen, auch wenn sie keine Rolle spielen.). Die übrige zeitliche Abfolge ist uneinheitlich. Kurz vor Verjährungseintritt ist jedoch mit einem Mahnbescheid zu rechnen.
Es steht jedem Nutzer frei nach Erhalt einer Klageschrift sich mit princess15114 per PN (Kontakt - E-MAil senden) in Verbindung zu setzen, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
Vom Beklagten ist auf jeden Fall zu unterlassen, aus (s)einem laufenden Verfahren zu berichten (sogen. Forenmaulkorb).[tt][/tt]