Wenn man sich jedoch die BGH-Grundsatzentscheidung vom 6.10.2016 mal zu Gemüte führt hier, sehr schön auch erklärt von Solmecke und Co. hier, dann sehe ich die Chancen von Johnny gar nicht so schlecht und Waldi steht auf dünnem Eis vor Gericht, oder?
Ist aber nur meine Einschätzung als Laie, lasse mich gern belehren...
Das ist das Problem...Waldi UND Gerichte legen diese Reichweite der sekundären Darlegungslast sehr individuell aus, obwohl der BGH es ja eigentlich schon ganz gut formuliert hat:
"Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast vielmehr dadurch, dass er dazu vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen."
Heißt in der Praxis: Waldi sagt, dass ihm der Hinweis auf die Mitnutzer nicht reicht und daher die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt wurde und genügend unterbelichtete Richter springen anstandslos durch diesen Reifen. Das ist so ´n typischer Fall von "Vor Gericht und auf hoher See ist man n Gottes Hand!".
Ich würde mir endlich mal wünschen, dass mal ein Richter Waldi fragt, WELCHE Sachen denn seines Erachtens erfüllt werden müssen, damit dieser die sekundäre Darlegungslast als erfüllt sieht. Wenn man sich mal die Urteile zugunsten von Waldi anschaut, liest sich das immer gleich: Darlegungslast nicht erfüllt, Darlegungslast nicht erfüllt, Darlegungslast nicht erfüllt. Der gesunde Menschenverstand sagt einem ja schon ganz von alleine, dass Waldi dann auch sagen können müsste, unter welchen Bedingungen er diese Darlegungslast als erfüllt ansieht.
Idiotische Methoden wie eine forensische Untersuchung des "Tatrechners" sind in der Regel jedenfalls keinesfalls zielführend.