Hi,
bei mir ist heute der erste Mahnbescheid eingetrudelt (2 Abmahnungen im März 2017) und ich neige nun dazu, schriftlich den Kontakt zu WF aufzunehmen und einen Vergleich auszuhandeln. Würde gerne im Vorfeld noch um Hilfe bitten:
1) Gibt's bzgl. der Art der Verhandlungen eine bestimmte Vorgehensweise? Oder kann ich frei drauf losschreiben? (Forderungen von über insgesamt 2500 aus unserer Sicht zu hoch. + geringes Einkommen -> Bitte um entsprechenden Nachlass in Höhe von etwa 50%?, stilistisch natürlich angemessen verpackt)
2) Bzgl. der zweiten Abmahnung liegt noch kein Mahnbescheid vor. Erwähne ich das gleich mit oder behandle ich das getrennt voneinander?
3) die ursprüngliche Forderung ist fast 300 euro höher, als die im Mahnbescheid angegebene Summe, kann ich mich explizit auf letztes beziehen?
danke im Vorfeld