Moin
Ich möchte mich allerdings weiterhin bis MB "totstellen" und nach dem MB (falls er kommt) insgesamt wiedersprechen und dann bis evtl. Klage warten.
genau so solltest Du es machen.
Moin
Ich möchte mich allerdings weiterhin bis MB "totstellen" und nach dem MB (falls er kommt) insgesamt wiedersprechen und dann bis evtl. Klage warten.
genau so solltest Du es machen.
da geb ich meinem Vorredner recht, hab jetzt den mahnbescheid im gesamten widersprochen und warte nur auf den Tag, bis die klageerhebung eintrifft
W+F haben mir einen dicken Brief geschickt. Offiziell von der Polizei, dass sie jetzt meine Adresse im Ausland haben.
Inhalt: Süßigkeiten und eine Drohung: "Wir haben sie jetzt gefunden und machen sie fertig. Jetzt haben sie nichts mehr zu lachen!"
Das habe ich letzte Nacht geträumt...hätte nicht gedacht, dass es mich unterbewusst doch so beschäftigt. Hahahaha...was das wohl bedeutet?
Wie lange dauert es bis eine Mail von denen beantwortet wird, wenn man eine schreiben würde? Würde man einen Brief nach vielen Jahren bekommen, könnte man ja schon vergessen, worum es da geht - unabhängig ob schuldig oder nicht schuldig. Und im Brief würde da auch nichts drin stehen, ausser mehr Drohungen und Zitaten von einem Gerichtsurteil mit irgendeiner 10 Jahresfrist und nichts personenspezifisches. Dann könnte man doch theoretisch nachfragen, welches Urheber Werk man verletzt haben soll? Ich wüsste es wirklich nicht mehr.
Und im Brief würde da auch nichts drin stehen, ausser mehr Drohungen und Zitaten von einem Gerichtsurteil mit irgendeiner 10 Jahresfrist und nichts personenspezifisches
woher nimmst Du die Kenntnis dass in einem Brief von W&F kein Sachbezug stehen "würde"?
Und warum möchtet Du, wenn dem tatsächlich so wäre, "theoretisch" und nicht praktisch nachfragen....
Hallo! Hier kam heute ein Mahnbescheid von WF an. Beschuldigt ist die Frau. Fall liegt Ewigkeiten zurück. Frage, soll man ohne weitere Angaben Einspruch einlegen oder ausführen?
Ich habe etwas von "sekundärer Darlegungslast" gelesen. Die kann in diesem Fall zu 100% dargelegt werden. Inwiefern wäre es sinnvoll das mitzuteilen oder das WF mitzuteilen, um einer eventuellen Klageerhebung entgegen zu wirken?
Mahnbescheid von WF an. Beschuldigt ist die Frau. Fall liegt Ewigkeiten zurück. Frage, soll man ohne weitere Angaben Einspruch einlegen oder
1.) auf Mahnbescheid muss immer reagiert werden.
2.) immer der auf den der MB lautet muss reagieren
3.) "Zeit" unter 10 Jahre spielt seit dem BGH-Urteil inzwischen keine Rolle mehr.
Ich habe etwas von "sekundärer Darlegungslast" gelesen.
dann notiere Dir alles was bei einem evt. Prozess für Dich (Deine Frau) wichtig ist.
Inwiefern wäre es sinnvoll das mitzuteilen oder das WF mitzuteilen, um einer eventuellen Klageerhebung entgegen zu wirken?
überhaupt nicht sinnvoll u. ohne belang.
Bei Waldorf gibt es monatlich ein geselliges besammensein mit Darts-spiel. Da werden nur Abmahnungsnummern ohne Bettelbriefzusätze ausgeworfen.
Hallo zusammen,
bin neu hier, hab mir aber auch schon viel durchgelesen.
Kurz zu meinem aktuellen Stand:
Abmahnung 2011
mUe geschickt
die bekannten Drohbriefe erhalten
nicht drauf reagiert
dann ca. 5 Jahre nix
Mai 2019 letzte Drohung vor Klageerhebung
Oktober 2019 Mahnbescheid von AG Coburg
Habe dagegen Widerspruch eingereicht.
Ich bin aktuell am schwanken ob ich das jetzt aussitzen soll weil:
kein MB oder Klage in den ersten 3 Jahren von 2011 an. Folglich trat die Verjährung der ganzen Geschichte ja schon vor dem BGH Urteil ein.
Warum haben WF das also nicht bereits fristgerecht nach dem damaligen Gesetzesstand gemacht?
Andersrum gibt es keine konkreten Aussagen oder Bericht, wo WF diese sogenannten Altfälle angeklagt hat.
Ich könnte auch keine Berichte aus den letzten Jahren finden, wo nach MB eine Klage eingereicht wurde.
Das Risiko ist schwer einzuschätzen ob jetzt evtl. ein Vergleich mehr Sinn macht, als eine evtl. Klage abzuwarten.
Man kann die schönsten Sachen googeln und bekommt zu 90% nur allgemeine Werbung von verschiedenen Kanzleien als Suchergebniss. Die meisten wollen da auch noch einwenig mit verdienen.
War also recht froh dieses Forum gefunden zu haben.
Ich würde mich über Eure Meinung freuen.
Grüße alle Leidensgenossen
shadoweye2001
warten und Tee trinken... So mach ich das auch und nicht zum ersten mal.
Einfach abwarten. Selbst wenn die Klage kommt, kann man immer noch vergleichen. Freiwillig Zahlende sind das lukrativste Geschäft für die Abmahner. Kaum Aufwand für ihr unser Geld. Warum sollte man ihnen ihren Job so einfach machen?
Hallo ich bin neu hier im Forum und möchte gerne meinen Fall schildern bzw. habe ein paar Fragen dazu. Ich habe Ende September 2013 Post von WF bekommen bezügl. Illegales Tauschbörsenangeb. über Ihren Internetanschluss. Ich sollte 1028€ bezahlen.
Daraufhin habe ich einen RE eingeschaltet, der eine mod. Unterlassungserklärung verfasst und an WF gesendet hat. Für das habe ich dann etwas über 200€ bezahlt (an meinen RE). Dann war Ruhe !
Bis Anfang 2019 wieder Post von meinem RE kam. Er habe ein Schreiben von WF bekommen und zwar Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung. In dem Schreiben steht u.a Ihre Mandantschaft kann die gerichtliche Eskalation noch vermeiden wenn 1000 euro bezahlt werden.
Daraufhin hat mein RE zurückgeschrieben (Anfang Februar 2019) zwecks einem Vergleichsangebot zwischen über 500 - 877 euro.
Dann kam Mitte Mai 2019 als Antwort von WF der Mahnbescheid vom AG Hamburg - Altona. Der Antragsteller macht folgenden Anspruch geltend
Hauptforderung und Verfahrenskosten und Zinsen. Zusammen etwas über 1100Euro.
2 Tage später habe ich den Widerspruch eingesendet mit Kreuz bei Nr. 2. Und bei Nr. 8 habe ich 1 eingetragen und bei Nr.9 den Anwalt.
Bis jetzt habe ich noch nix von WF gehört.
Wielange hat WF Zeit auf den Widerspruch zu reagieren?
Hatte jemand schon den Fall, das WF nicht auf den Widerspruch ragiert hat ? bzw. daß WF reagiert hat ?
Danke schonmal im vorraus
das gibt's oft genug
Wielange hat WF Zeit auf den Widerspruch zu reagieren?
bis die Sache letztlich verjährt ist.
Um seinen Anspruch durchzusetzen, wird der Gläubiger/sein Anwalt jetzt einen Antrag auf Durchführung eines streitigen Verfahrens stellen und Klage erheben. (nach entrichten der nötigen Gebühren)
ZitatDas Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen;
Zitatbis die Sache letztlich verjährt ist.
und wann ist die Sache verjährt?? Es kann ja nicht sein, das ich nur 2 Wochen Zeit hab für den Widerspruch, aber die Gegenseite alle Zeit der Welt hat. Das muss ja auch mal ein Ende haben..
aber die Gegenseite alle Zeit der Welt hat.
hat sie nicht, wenn sie beim Antrag auf einen Mahnbescheid mit beantragt, dass das Verfahren bei Widerspruch an das zuständige Gericht abgegeben werden soll.
Der Gläubiger wird bei Widerspruch aufgefordert den Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen. Nach Zahlungseingang wird die Sache an das zuständige Gericht weiter gegeben.
Dies fordert den Antragsteller nun auf, binnen 14 Tage seinen Anspruch zu begründen. § 697 ZPO
Tut er das nicht, (einzahlen oder anspruch begründen) bleibt das Verfahren 1 Jahr liegen und das Gericht kann dann, (nach vorheriger Anhörung des Antragsstellers) den Mahnbescheid zurückweisen.
Wenn der Gläubiger dann doch möchte dass eine Verhandlung stattfindet, gibt ihm das Gericht erneut 2 Wochen seinen Anspruch zu begründen.
Also nicht alle Zeit der Welt.
Guten Tag,
(sorry for my German)
das Dokument ist mehr als 10 Jahre alt.
Gab es keine grosse Aenderungen im Feld und falls ja, gibt es irgendwo zusammenfassung davon?
Mfg,
R.
das Dokument ist mehr als 10 Jahre alt.
...und das Urheberrechtsgesetz noch älter.
Moin
Lesen Sie am besten in unserem Forum, um die neuesten Entwicklungen nicht zu verpassen.
Eine Neuauflage ist derzeit nicht geplant, da es einfacher ist, die Inhalte direkt auf unserer Internetseite bereitzuhalten
Also, habe ich richtig verstanden, das modUI aus "Grundlagen" immer noch aktuell ist?
Mein Fall:
AB kamm wenn ich im Urlaub war.
UL frist war schonim vergangenheit, bin zurueck aus Urlaub, lese info zu Thame (was fuer mich als scheissauslaender, ziemlich schwierig ist).
Intzwischen ist zweite Brief gekommen, mit ratenzahlung vorschlag, keine neue berdrohungen, und neuem Frist der mir ca 10 Tage gibt.
Richtige weg, so wie ich es verstanden habe:
ModUE oder erweiterte ModUE (ich sehe kein gute grund mit nicht erweiterte zu gehen, ehrlich gesagt). Da ueberlege ich mich noch plus es ist fuer mich nicht so einfach und schnell wie fuer Deutsche.
Nd zur Frage: die ursprugliche UL frist habe ich schon wegen Urlaub verpasst, neue gibt mich noch ca 10 Tage, muss ich mich beeilen und etwas schon morgen per FAx senden, oder kann ich mich es in ruhe waerend Paar tage machen und dann einfach als Brief (per einschreiben mit R.) senden?
Noch mall, sorry for my German.
Bin jetzt bei "Klageverfahren abgeschlossen" und ich soll die angegebene ladungsfähige Anschrift bestätigen, ignorieren oder bestätigen?