Ist bei mir fast 3 Jahre her, also kam der Bescheid auch wahrscheinlich wegen der 3 Jahresfrist. Oder halt wegen der Frist mit der Abmahnung, wobei ich die nie gekriegt hab.
Wobei die Darlegunglast anscheinend wirklich vom Richter abhängt.
Die 3 oder 7 Jahre sind von mir willkürlich gewählt, es hätten auch 2, 5 oder 8 sein können.
Die Verjährung für Anwaltskosten ist 3 Jahre, die für die Urheberrechtssachen 10 Jahre. Hinzu kommen eventuelle weiter Zeiträume wie wegen Hemmung durch Mahnverfahren oder die ersten Wochen bis zum Jahreswechsel.