Nur mal so am Rande....Abmahnung 2010... 2018 ging der MB zurück wegen falscher Adresse, keine Neuzustellung, kein Vollstreckungsbescheid, keine weiteren Briefe an irgendeine Adresse. Allerdings wohne ich seit 5 Jahren im Ausland. Ich gehe mal davon aus dass es denen der Aufwand nicht wert war...
Da der Mahnbescheid ja nicht bei mir ankam, kann er auch nichts hemmen, richtig? Ich gehe jetzt mal vorsichtig von Verjährung aus.Macht es Sinn vielleicht in einem halben Jahr eine Verjährungseinrede von WF zu fordern, oder wecke ich damit nur schlafende Hunde? Nicht dass die auf dumme Ideen kommen und z.B. sagen Verjährung gehemmt wegen Unauffindbarkeit....
watt_ihr_volt_vol2 würde vermutlich sagen "Nimm dich nicht für so wichtig". Ich aber sage, dass dein Fall bei WF bereits in der Kiste mit den komplexen Fällen verschwunden ist und nicht mehr angefasst wird. Das ist ein Massengeschäft und rentiert sich nur für die Standardfälle. Wozu brauchst du den Wisch? Sei zufrieden.