Normalerweise erfolgt nach Widerspruch zum [lexicon]MB[/lexicon] die Abgabe vom Mahn- an das Streitgericht, nachdem der Gerichtskostenvorschuss geleistet wurde.
Insofern kann der nächste Schritt die Klagebegründung sein (man hat hier jetzt wieder 6 Monate Zeit, da die [lexicon]Verjährung[/lexicon] entsprechend gehemmt ist).
Gruß