das heißt die DEPCONN kann einfach was haarsträubendes behaupten, daher kann mir ein Schufaeintrag gemacht werden, und dadurch könnte mein Leben versaut werden (zB durch das Flachfallen eines Immobilienkaufes)?
Abmahnung Urman & Collegen ( U+C ) und Forderung DEBCON
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Jau Ohren1, so ist das in unserem Rechtsstaat!
Du kannst das aber ganz einfach verhindern mit der angedrohten Schufa Eintragung, in dem Du Widerspruch gegen die Debcon Forderung einlegst.
Am besten doppelt, also einmal per ES und einmal per Mail an Debcon.
Wird der Forderung der Inkasso Bude widersprochen, dann dürfen die nichts bei der Schufa eintragen lassen.Wünsche viel Erfolg!
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@Lupo: Gegen S&S, [lexicon]MB[/lexicon] wurde damals glaube ich durch RA Oliver Edelmaier versendet.
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Ebenfalls nach [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] den Bettler erhalten
Ich melde mich auch nochmal:
Habe seit einem Bettler vom November 2013 nie wieder etwas von Debcon gehört.
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Hallo.
Ich habe am 15.04.2015 ebenfalls eine komische Kontoinformation von der "Firma" Debcon erhalten. Dort sind RA-Kosten und Zinsen vom 07.05.2010 aufgeführt. Und dann melden die sich erst jetzt??? Wie sollte ich mich verhalten?
Danke schonmal für Antworten. -
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Wie sollte ich mich verhalten?
Danke schonmal für Antworten.Koch' dir nen Tee oder einen Kaffee und freu dich auf's Wochenende
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Die gehen mir auch ziemlich auf die Eier! Ich habe heute auch Post bekommen,mittlerweile lach ich darüber nur noch
Sollen die ruhig schreiben,mich juckt es nicht mehr!
Meine Sache ist auch von 2010,ab wann kann ich die ganzen Ornder mit dem Papier eigentlich entsorgen ? -
Ich würde damit so 11 Jahre warten ;-D Einfach einmotten.
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Was man ja sagen muß: diese Deppen, öhhh, Debcon machen einem 10x schneller Ordner voll als davor U+C, da hat man so 1x im Jahr Post bekommen. Jetzt alle paar Wochen oder Monaten. Hab auch wieder Post von denen bekommen...
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Ich hab dort angerufen und Ihnen untersagt weitere Schreiben an mich zu richten. Anderfalls werde ich Anspruch auf Unterlassung mit meinem [lexicon]Anwalt[/lexicon] besprechen. Die haben die Möglichkeit zu Klagen zu Mahnen ([lexicon]Mahnbescheid[/lexicon]), aber weitere "Werbeschreiben" oder Bettler nehme ich ab jetzt nicht mehr hin!
Angebote lehne ich kategorisch ab. Sollte noch ein weiteres Schreiben hier eintrudeln werde ich das jetzt melden und zwar als unbestellte Werbung!Mal sehen ob Sie sich dran halten. Bis jetzt habe ich keine Schreiben mehr erhalten.
Ich habe von beginn an telefonisch klar gemacht, dass ich nur zahle, wenn ein Richter das entschieden hat. Und ich mir generell Schreiben ohne zivilrechtlichen Hintergrund verbitte. -
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Interessant ist ja,daß Deppcon in ihrem "Klageentwurf" den Namen des Insolvenzverwalters der FDUDM2 GmbH als Kläger aufführt. Dabei sind ihre eigenen Gebühren schon längst verjährt. Welche Firma würde sich für einen Kunden so ins Zeug legen,wenn sie dafür gar keine Kohle mehr bekommt ? Doch wohl nur eine,die am geforderten Schadensersatz auch verdient,was dafür spricht,daß Debcon die Forderung aufgekauft hat. Dafür sprechen auch die ständig schwankenden Forderungssummen. In dem Fall dürfte es an Betrug grenzen,den Namen des Insolvenzverwalters als möglichen Kläger in die Klageandrohung einzutragen.
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Übrigens bis jetzt keine Schreiben von Deppcon mehr... Normal hätte ich welche bekommen, ich hänge normal etwas hinter den ersten meldungen von neuen Schreiben hinterher. Absolut nichts mehr. Hat die Drohung auf Unterlassung von Werbung doch gefruchtet?
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Hat die Drohung auf Unterlassung von Werbung doch gefruchtet?
Damit hat das ganz sicher nicht zu tun.
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Hat man eigentlich eine Chance keine Post mehr von denen zu bekommen wenn man umzieht? Wissen die durch einen Nachsendeantrag die neue Adresse, oder kann man das irgendwie umgehen?
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Wissen die durch einen Nachsendeantrag die neue Adresse...
Nicht nur, selbst wenn die Nachsendefrist abgelaufen ist, gibt es da immer noch das Einwohnermeldeamt. Die Verpflichtung, sich umzumelden besteht bereits seit 1953.
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na toll: also selbst umziehen hilft nicht vor dem Volk da?
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Wie gesagt ich handhabe das jetzt so. Wenn von denen ein Schrieb kommt, geht der per Stempel "Annahme verweigert" wieder zurück. ich reagiere nur noch auf [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] oder Klageschrift. Ich hab auch wie gesagt dort angerufen und denen per Unterlassung gedroht weitere Werbeschreiben an mich zu richten. Ich habe keine weiteren Schreiben erhalten, auch nicht die neusten, von denen hier die Rede ist!
Einfach stur ignorieren. Es wird am Ende nur sehr wenige treffen, die vor Gericht gezogen werden. Und man hört ja, dass dann die Klagen kurz vor 12 schon wieder zurück gezogen werden. Das hängt sicherlich aber auch vom [lexicon]Anwalt[/lexicon] und der Klägerin ab. Aber wenn ich nach Klagen suche, die von meiner "Klägerin" ausgehen, dann finde ich dazu fast gar nichts! Und da ich selbst bei Herrn Rasch verjährt bin und von diesen Herren nichts mehr höre, gehe ich davon aus, dass das hier ähnlich verlaufen wird.
ich lasse mich jedenfalls nicht länger kirre machen von diesen leuten, wenn die meinen ich schulde ihnen geld, dann soll das ein Richter ganz klar in einem Urteil formulieren! Ich lasse mir durch so einen Abmahnschrieb nicht meinen gesetzlichen Richter entziehen!Ein Unternemhen, das h**p://debconwebcenter (dot) de AKA h**p://andrechmiel.wix (dot) com/debcon-gmbh als URL hat, da muss ich nur noch lachen
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Hi zusammen...
Muss mal kurz was los werden.
Eben stand die Gerichtsvollzieherin vor der Tür mit DEBCON unterlagen!!!!
Der letzte Brief war ebenfalls ein Klageentwurf. ( habe hier schon berichtet )2010 war meine Lebensgefährtin die Anschlussinhaberin, daher wurde auch Sie aufgesucht.
Termin mit der GV ist am Monatg.
Irgendwelche Tipps??
Direkt einen [lexicon]Anwalt[/lexicon] hinzuziehen?
Können die jetzt tatsächlich doch an unser Geld ran kommen???Grüße!!
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Eben stand die Gerichtsvollzieherin vor der Tür mit DEBCON unterlagen!!!!Können die jetzt tatsächlich doch an unser Geld ran kommen???
Ein GV kommt nur, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
Erst muss geklärt werden, ob Deine Lebensgefährtin einen [lexicon]MB[/lexicon] bekommen hat.
Wenn ja, wurde diesem dann auch innerhalb der Frist widersprochen? -> wenn [lexicon]MB[/lexicon] und kein Widerspruch = vollstreckbarer Titel = Geld weg -
Hey,
danke für die Antwort.[lexicon]MB[/lexicon] kam vor ca einem Jahr, diesem haben wir fristgerecht wiedersprochen.
Bin mal gesapnnt was Montag auf uns zu kommt.
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