Ein herzliches Hallo in die Runde!
Ich bin neu hier, bitte entschuldigt schon jetzt meine Unwissenheit ...
Auch mich hat es jetzt erwischt, mit ziemlich dem gleichen Fall wie dem User weiter oben.
Anfang 2013 kam die Abmahnung, mod. UE wurde versendet, dann noch ein Schreiben und dann lange nichts.
Heute war dann der [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] in der Post, pünktlich kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist.
Jetzt ist es allerdings so, dass ich auf weiterführende Streitigkeiten mit den netten Kollegen weniger Lust habe.
Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie mir kurz bei meinen Alternativen mit Rat zur Seite stehen könnten.
So wie ich das sehe habe ich 2 Alternativen:
1. Zahlen
2. Widerspruch und Vergleich
Dass es bei Widerspruch im Anschluss nicht zur Klage kommt ist im Moment wohl sehr unwahrscheinlich.
Fragen zur Alternative 1:
Wenn ich zahle, habe ich dann Ruhe? Was sind eventuelle Konsequenzen aus der Zahlung und dem damit einhergehenden Schuldeingeständnis? Der Kläger hat dann einen rechtskräftigen Titel, sagt der [lexicon]Grundkurs[/lexicon]. Welche Auswirkungen kann das auf mich haben?
Fragen zur Alternative 2:
Einen Widerspruch einzulegen und einen Vergleich anzustreben ist nach meinem Wissensstand nur sinnvoll, wenn man dies mit einer entsprechenden finanziellen Situation begründen kann. Ist das soweit richtig? Wenn dem so ist, würde ich wohl eher weniger Chancen auf einen Vergleich haben, zumindest bei entsprechender Anforderung von Belegen.
Habe ich meine Alternativen richtig verstanden oder habe ich irgend etwas übersehen?
Mein Ansinnen ist es, ohne großartige Tumulte, sowohl aktuell als auch zukünftig, mit diesem Thema abzuschließen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und allen hier eine schöne Vorweihnachtszeit!