Verfügung des Landgerichts Stuttgart:
Koch Media GmbH / XXX wg. Urheberrechts
Nach Vorberatung durch die Kammer wird darauf hingewiesen, dass nach vorläufiger Rechtsaufassung die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Danke für die guten Neuigkeiten. Das macht Hoffnung...