@ Dreizack (+ waldibrieffreund )Es ist in diesem Fall genau anders herum, wobei wir im U+C-Fall davon ausgehen dürfen, dass die Beweisführung sich allein auf das Abrufen der Webseite beschränkt. Die nun veröffentlichten "Details" können nur bei der "Honigtopf-Variante" genutzt werden.
1.
Ein Grundprinzip bei der Internetnutzung lautet, dass der potentielle Nutzer eines erkennbar urheberrechtlich geschützten Inhalts (Film) vor der Nutzung das Angebot auf seine Rechtwidrigkeit hin zu überprüfen hat. Eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist schon dann zu vermuten, wenn ein gratis-Angebot ohne erkennbaren Bezug zu einem Urheber/Nutzungsrechteinhaber zu finden ist, oder andersrum ... wenn zB Herr Conhulio aus Caracas, Venezuela als uploader des Films genannt wird.
Sehen wir es uns aus einem anderen Blickwinkel an! Du hast dich schon weit in das Thema Aktivlegitimation eingearbeitet. Manche Quellen gibst du in deinem Blog an. Andere sind mir nicht so ersichtlich, aber ich nehme an, sie stammen aus deinen frühzeitigen Recherchen bei Redtube. So auch bei obiger Aussage.
Nun da spielen persönliche Ressentiments eine Rolle oder täusche ich mich da? Warum sollte ein Conhulio (oder Cornholio) aus Caracas, Venezuela nicht Miturheber sein? Er ist auch so stolz auf sein Body . Außerdem heißt er in wirklichkeit Kenny A. Er zitiert auf seiner Facebook-Seite den tiefsinnigen Spruch "Verflucht ist der Mann, der einen anderen Mann vertraut" und seine Likes passen zum aktuellen Thema.
Also ein Mitspieler, Freund oder Produzent von Amanda (?) lädt einen Film hoch. Wo ist da die offensichtliche Rechtswidrigkeit? Ich behaupte nicht, dass es keine Rechtswidrigkeit war, aber sie ist nicht offensichtlich.