Könnte mir bitte jemand sagen, was dies nun bedeutet und wie ich weiterhin vorgehen sollte??
Illegaler Weise wäre allerdings darauf hinzuweisen, dass
- Du Dir den "Informationsvorsprung" der erhaltenen Begründung zu Nutze machen kannst. Du kennst ja nun zB die "echten Daten" zB zum Tag/Uhrzeit des Tatvorwurfs und kannst Deine Unterlagen zur damaligen Internetnutzung in Ruhe zusammen stellen und Dir überlegen, wie Du eigentlich vorgehen willst. Eine "rechtliche Prüfung" brauchts noch nicht, auch wenn Du Dich mit der Begründung jetzt schon an zB die hiesige Moderatorin wenden kannst.
Ganz besonders wichtig ist dabei, dass Du auf die Begründung, meist Seite 5 achtest:
"Insgesamt wurden mindestens x vom Anschluss der Beklagtenseite ausgehende
Rechtsverletzungen dokumentiert, wie aus der als Anlage K 2 beigefiigten Dokumentation
ersichtlich ist."
In dieser Anlage K2 wird aber nur ein ungefährer Zeitraum (01.01.2000 bis 02.01.2000) und eine angebliche Anzahl ersichtlich sein. Du mußt dann Deine Daten auf die entsprechenden Tage zusammenstellen, auch wenn Du noch keine konkreten Daten hast. Gesucht werden die üblichen Auffälligkeiten (Urlaub-Abwesenheit-Aktivitäten, ...).
Falls nur ein Tatzeitpunkt genannt ist - natürlich (erstmal) nicht.
- Du kannst Dir schon mal einen Fachanwalt in der Nähe des zuständigen Gerichts suchen. Beauftragung dann schnell und zügig nach dem Erhalt der Verfügung des zuständigen Gerichts.