Kann ich fragen worüber die Recherche gelaufen ist? Vielleicht haben wir dann eine Chance selber genau an der Stelle nachzuforschen.
Auf Beatport ist TlK als Label angegeben, das heißt aber nicht, dass DAD nicht den Vertrieb und die online Verwaltung übernommen hat.
1.
Ganz normal (Internet-Google). Für Euch ist technisch gesehen (s.o. ohne Unterlagen - keine Auskunft) doch nur derjenige interessant, der Euch Nutzungsrechte übertragen hat. Der ist Euch auch zur Auskunft verpflichtet, wenn es zu Veränderungen gekommen ist, die Euer Recht tangieren könnten. [Man könnte sich noch in den einschlägigen Filesharingtauschbörsen umtun - die Firstseeder achten peinlich genau auf die Rechtesituation - Spaß]
2.
Das ist die unwahrscheinlichste Variante - da D-A-D doch grundsätzlich die Titel auf den einschlägigen eigenen Seiten selbst "verkauft", wenn man das behauptete umfassende Nutzungsrecht erworben hat. Hier aber ist nur eine Vinyl-Version spezieller "Remixe" ersichtlich - was wiederum nichts mit dem Repertoire von beatport zu tun hat.
Wir denken da auch "formal". Wenn jemand Rechte behauptet, so muss er diese auch nachweisen, gerade wenn wie hier deutliche Zweifel an der Version vorzubringen sind.
3.
Es hilft da nichts - wenn Ihr wissen wollt was Sache ist - muss ein [lexicon]Anwalt[/lexicon] her, der D-A-D und alle anderen relevanten anschreibt. Erfolgte die email des RAs unbegründet - könnte man sich das Geld für den [lexicon]Anwalt[/lexicon] auch wieder zurück holen.
Das wollt ihr aber nicht. Ihr wollt ja nicht mit D-A-D kleinkriegen. Vielleicht löst sich die Sache ja durch ein Telefonat mit dem Chef ($$$-Partizipation). Dann macht man eben mit dem einen Vertrag - für den zwar auch ein [lexicon]Anwalt[/lexicon] nötig ist, aber den kann man dann wohl steuerlich endbehandeln.
"Sicherheit" habt Ihr aber dadurch auch nicht. Die Typen in diesem Genre sind das allerletzte.