Erfahrungsberichte von Abgemahnten zu diesem Reisekosten-Thema wird es hier wohl kaum geben, trotzdem stelle ich die Frage:
Wenn eine Klage zu Ungunsten des Abmahnenden abgewiesen wurde, müssen dann auch die Reisekosten eines durch den Abgemahnten beauftragten Rechtsanwaltes, der mit der Bahn aus einem benachbarten Bundesland zum Amts-/[lexicon]Landgericht[/lexicon] angereist war, in voller Höhe übernommen werden? Oder gibt es da "Kosten-Beschränkungen"?