Bei den Abmahnungen werden regelmäßig pro Werk Schäden geltend gemacht, die deutlich über den Preisen liegen, die einem Konsumenten des Werkes berechnet werden; exemplarisch für einen aktuellen Film auf Blu-Ray: 9,97 E bei Amazon, Schadensersatz-Forderung 700 E, also Faktor 70.
Wie wird dieser Unterschied in den Urteilen begründet?
Oder anders herum, wie wird der Schaden seitens des Filmvertriebs errechnet?
Es dürfte doch sicher schon oft vorgekommen sein, dass die Verteidigung diesen Betrag in Frage stellte.