Amtsgericht Charlottenburg vom 13.02.2018, Az. 206 C 452/17
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Werke
Im vorstehenden Verfahren hatte die Beklagte behauptet, nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich zu sein. Sie würde die streitgegenständlichen Werke auch nicht kennen. Zudem bestritt die beklagte Anschlussinhaberin pauschal die korrekte Ermittlung der Rechtsverletzungen.
Dieser Vortrag reichte dem Amtsgericht Charlottenburg nicht. Vielmehr sei die Täterschaft der Beklagten tatsächlich zu vermuten:
„Vorliegend trägt die Beklagte bereit … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…-p2p-verfahren-nicht-aus/