Alles anzeigenApoRed, einer der bekanntesten deutschen YouTuber wurde wegen eines „Scherzvideos“, eines sogenannten „Pranks“, am 23. Februar 2018 vom LG Hamburg zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt.
Für ein Scherzvideo um eine angebliche Bombe vor einer Hamburger Sparkasse ist der YouTuber „ApoRed“ (2,3 Millionen Abonnenten auf YouTube) nun rechtskräftig verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte nahmen am 23. Februar 2018 vor dem Hamburger Landgericht (LG) ihre Berufungsanträge gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück.
Mitte 2016 hatte sich der YouTuber ApoRed- mit bürgerlichem Namen Ahmad Ahadi- dabei filmen lassen, wie er eine schwarze Tasche neben den Geldautomaten einer Sparkassenfiliale in Hamburg warf. Dabei rief er „30 Sekunden habt ihr alle Zeit, lauft lieber, wenn euch euer Leben etwas wert ist!“ Im Oktober 2017 war er dafür zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie 200 Stunden Sozialarbeit rechtskräftig verurteilt worden. ApoRed wurde wegen folgenden Straftaten verurteilt:
- Körperverletzung (als Folge der Angstzustände einer Zeugin),
- Nötigung,
- Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten,
- Verstoß gegen § 33 des Kunsturhebergesetzes – die im Video gezeigten Passanten sind teilweise ungefragt unverpixelt gelassen worden.
Die Berufungsanträge gegen das erstinstanzliche Urteil werden zurückgenommen
ApoReds Verteidigerin sieht die Strafe indes nicht als schuldangemessen an. Die Berufung habe man aus Zeitgründen zurückgenommen, da man einen weiteren Verhandlungstag benötigt hätte. Statt einer Bewährungsstrafe habe sie eine reine Geldstrafe erwartet und für ihren Mandanten angestrebt. Ihrer Meinung nach wollte das Gericht YouTubern ihre Grenzen aufzeigen.
Auch sei ihrer Meinung nach das Vorgehen ihres Mandanten und seines Freundes eine Nötigung sowie Körperverletzung gewesen, jedoch habe die Justiz den Fall „etwas hochgehangen“.
Viele der Opfer leiden bis heute an den Folgen des ApoRed- Videos
Besonders perfide: Der Clip wurde an jenem Tag hochgeladen, an dem auch der Anschlag von Nizza passiert. Das Video wurde zwar in der Folge wieder aus dem Netz genommen. Über sogenannte „Re-Uploads“ durch andere Youtube-Kanäle war er jedoch weiterhin einsehbar. Gut ein halbes Jahr vor dem Dreh des ApoRed-Videos waren zudem 130 Menschen bei islamistischen Attentaten in Paris ermordet worden. Im März 2016 wurden zudem 32 Menschen bei Anschlägen in Brüssel getötet.
Eine Zeugin, die in dem betreffenden Video zu sehen war, hatte ausgesagt, dass sie nicht darüber aufgeklärt worden sei, dass es sich dabei um einen „Scherz“ gehandelt habe. Nach dem Vorfall sei sie zuhause zusammengebrochen.
Die Opfer des „Scherzes“ litten nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter länger andauernden Schlafstörungen und Ängsten.
Strafe auch für den Mitangeklagten
Auch der 26 Jahre alte Mitangeklagte Jan H. wurde von dem Hamburger Landgericht verurteilt. Dieser habe das Geschehen gefilmt und wurde im Berufungsprozess reduziert bestraft. Der 26-jährige habe in einem Schuldgeständnis Reue gezeigt und aufgrund der Berichterstattung seinen Job verloren. Dieser muss statt 120 nun 90 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Nach Aussagen der Richterin habe es sich bei diesem Prozess um die Selbstdarstellung des Hauptangeklagten gehandelt und sein Freund Jan H. habe sich ein Stück weit benutzen lassen.
cyi/tsp
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Quelle: https://www.wbs-law.de/strafre…sstrafe-verurteilt-77071/