Seit Inkrafttreten der Richtlinie 2001/29 (sog. „InfoSoc“-Richtlinie) ist insbesondere das Recht der „öffentlichen Wiedergabe“ (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie) in der Europäischen Union vollharmonisiert. Dies bedeutet, dass dieses v.a. im Online-Bereich sehr bedeutende Recht (die in § 19a UrhG geregelte „öffentliche Zugänglichmachung“ ist ein Unterfall der öffentlichen Wiedergabe) europaweit einheitlich ausgelegt und angewendet werden muss. Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hierzu kommt daher enorme Bedeutung zu, da die … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…ch-an-ein-neues-publikum/