Amtsgericht Düsseldorf vom 02.10.2018, Az. 13 C 132/17
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Die beklagte Anschlussinhaberin hat im vorgenannten Verfahren ihre eigene Verantwortlichkeit für das illegale Tauschbörsenangebot abgestritten und u.a. darauf verwiesen, dass sie weder Interesse am streitgegenständlichen Werk habe, noch das technische Know-How zur Tatbegehung besitze. Zur Zeit der Rechtsverletzung habe sie sich in Holland aufgehalten. Ihr internetfähiges Endgerät sei über die Zeit der Abwesenheit ausgeschaltet … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…rbleibt-es-bei-der-tatsa/