Alles anzeigenWer in Großbritannien Frauen unter den Rock fotografiert (sog. Upskirting), muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Ein entsprechendes Gesetz hat das Parlament auf den Weg gebracht. Wie die Rechtslage in Deutschland ist, erläutert RA Solmecke:
In Großbritannien ist – nach einem ersten Scheitern – nun ein Gesetz verabschiedet worden, das es verbieten soll, Frauen heimlich unter ihren Rock zu fotografieren. Dieses Verhalten nennt sich „Upskirting“: Dabei ist der Name Programm: „Up“ steht für „hinauf“ und „skirt“ für „Rock“. Gemeint sind also Menschen, die vorzugsweise heimlich Frauen unter ihren Rock fotografieren in der Hoffnung, ihre Unterwäsche und vielleicht auch noch mehr fürs private oder im Internet geteilte „Vergnügen“ festzuhalten.
In einem ersten Anlauf war es noch im vergangenen Juni gescheitert – an der Gegenstimme eines einzelnen konservativen Abgeordneten, der das seiner Meinung nach zu hastige Vorgehen aus formalen Gründen nicht billigen wollte. Theresa May hatte allerdings sofort einen neuen Gesetzentwurf eingebracht, um das Vorhaben dennoch schnell und parteiübergreifend voranzutreiben. Nun ist der Entwurf vom Oberhaus des britischen Parlaments angenommen worden. Offiziell muss nun noch Queen Elizabeth II. zustimmen. Bald also gilt: Wer in Großbritannien Frauen unter den Rock fotografiert, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen.
Alle Infos finden Sie auch in unserem ausführlichen Beitrag unter: https://www.wbs-law.de/personl…k-zu-fotografieren-77610/
Hintergrund der Gesetzesänderung war eine Initiative der englischen Publizistin Gina Martin. Auf einem Festival hatte ein Spanner sie unter den Rock fotografiert und das Bild direkt im Internet gepostet. Als die Betroffene auf den Handys der Männer um sie herum plötzlich ihre eigenen Beine und Unterwäsche erkannte, wurde ihr klar, was passiert war. Ihr gelang es, den Täter zu stellen und ihn anzuzeigen. Jedoch ohne Erfolg, wie sie später feststellen musste. Denn die Polizei teilte ihr mit, dass eine solche Handlung in England und Wales, anders als in Schottland, nicht verboten sei.
RA Christian Solmecke: Upskirting ist in Deutschland (noch) nicht strafbar
„In Deutschland ist ein solches Verhalten bislang nicht strafbar – einen Paragraphen, der genau dieses Verhalten verbietet, findet man im Strafgesetzbuch nicht. Auch haben Gerichte in der Vergangenheit geurteilt, dass ein solches Verhalten keine Beleidigung darstellt. Und solange man die Damen nicht etwa in der Umkleidekabine, sondern auf offener Straße heimlich fotografiert, ist dies auch keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Schließlich ist das Verhalten, wenn man die Frau dabei nicht berührt, auch nicht als sexuelle Belästigung strafbar.
Allenfalls könnten Betroffene zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen und sich wegen Verletzung ihres Rechts am Bild, ihrer Persönlichkeitsrechte sowie des Datenschutzrechts wehren.
Meiner Meinung nach kann es aber nicht sein, dass der Staat ein solches Verhalten nicht sanktioniert und jegliche rechtliche Verfolgung solcher Taten den betroffenen Personen überlässt. Vielmehr wäre es Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, diese Lücke zu schließen und ein Gesetz zu schaffen, dass auch „Upskirting“ und andere Formen des „Spannens“ unter Strafe stellt.
Es ist aber in Zeiten von #metoo und wachsender Medialer Aufmerksamkeit der Problematik sexueller Belästigung von Frauen nicht unwahrscheinlich, dass der Gesetzgeber den britischen Fall zum Anlass nehmen könnte, um auch hierzulande ein solches Verhalten zu bestrafen. So ist etwa anlässlich der massenhaften Belästigung von Frauen zu Silvester 2015/2016 in Köln der neue § 184 i StGB geschaffen worden, der belästigende Berührungen erstmals unter Strafe gestellt hat. Ich kann nur hoffen, dass auch diesmal die mediale Aufmerksamkeit zu diesem Thema dazu führen wird, den Gesetzgeber zum Handeln zu bewegen“.
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Quelle: https://www.wbs-law.de/strafre…ieren-unter-roecke-79218/