Amtsgericht Charlottenburg vom 14.06.2018, Az. 218 C 45/18
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Im vorstehenden Verfahren wurde die beklagte Anschlussinhaberin aufgrund des illegalen Tauschbörsenangebots eines Filmwerks auf Erstattung von Schadensersatz sowie anwaltlicher Abmahnkosten in Anspruch genommen.
Die Beklagte hatte die Klage nicht erwidert und war auch zum Gerichtstermin nicht erschienen. Darauf erließ das AG Charlottenburg Versäumnisurteil.
Gegen dieses Versäumnisurteil legte die Beklagte Einspruch ein, in welchem sie … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…kundaeren-darlegungslast/