Amtsgericht Frankfurt vom 07.03.2019., Az. 382 C 2909/18 (42)
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Der Beklagte hatte sich im gerichtlichen Verfahren gegen die geltend gemachten Ansprüche damit verteidigt, zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause gewesen zu sein und die Rechtsverletzung nicht begangen zu haben. Nur er und seine Ehefrau würden den Internetanschluss nutzen. Zudem sei sein WLAN zum Tatzeitpunkt verschlüsselt und kein Besuch zugegen gewesen.
Dieser Vortrag reichte … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…n-eur-1-00000-angemessen/