Mit Urteil vom 29.07.2019 hat der EuGH (Rechtssache C-40/17) entschieden, dass Betreiber von Webseiten beim Einsatz des „Like-“ oder auch „Gefällt-mir“-Buttons neben Facebook zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen mitverantwortlich sein können.
Die Klägerin des Ausgangsrechtsstreits, die Fashion ID, betreibt die Webseite des Düsseldorfer Modehauses Peek & Cloppenburg und hatte in ihre Webseite den „Like“- Button von Facebook eingebunden. Die Einbindung des „Like“-Buttons (ein sog. Social Plugin), hat zur … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…sam-in-der-verantwortung/