Mit Urteil vom 05.03.2020, Az. 9 Ca 6557/18, hat das Arbeitsgericht Düsseldorf einem Arbeitnehmer einen Schadenersatz in Höhe von EUR 5.000,00 gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zugesprochen, weil dieser dem Arbeitnehmer keine vollständige Datenauskunft nach DSGVO erteilt hatte; die Berufung ist beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf anhängig.
Gemäß Art. 15 DSGVO sind Arbeitgeber verpflichtet, auf Antrag von gegenwärtigen oder ehemaligen Beschäftigten innerhalb eines Monats (vollständige) Auskünfte über die im Arbeitsverhältnis verarbeiteten personenbezogenen Daten … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…ft-durch-den-arbeitgeber/