Mit Urteil vom 09.06.2020 (Az. 9 Sa 608/19) hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden, dass ein ehemaliger Beschäftigter keinen Anspruch darauf hat, Kopien sämtlicher E-Mails zu verlangen, die er während seiner beruflichen Tätigkeit verfasst hatte.
Gemäß Art. 15 DSGVO sind Arbeitgeber verpflichtet, auf Antrag von gegenwärtigen oder ehemaligen Beschäftigten innerhalb eines Monats (vollständige) Auskünfte über die im Arbeitsverhältnis verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewähren.
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen sind von dem … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…hemaligen-beschaeftigten/