Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in zwei Verfahren wegen beleidigender Kommentare gegen die baden-württembergische Landtagspräsidentin auf Facebook einen Anspruch auf Auskunft über die Nutzerdaten der Verfasser dieser Kommentare abgelehnt.
In einem dritten Verfahren gegen Google bejahte das OLG Stuttgart hingegen einen entsprechenden Anspruch, da hier nach Ansicht des Gerichts die Grenzen der Schmähkritik und Formalbeleidigung überschritten worden seien.
Die baden-württembergische Landtagspräsidentin war nach dem Sitzungsausschluss eines Abgeordneten ins Visier ihrer Kritiker … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…-kommentare-auf-facebook/