Urteil des EuGH vom 24.11.2020 in der Rechtssache C-59/19
Die in Schleswig-Holstein ansässige Gesellschaft Wikingerhof GmbH & Co. KG hatte 2009 zur Vermarktung ihres Hotels einen Vertrag mit dem niederländischen Buchungsportal Booking.com geschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineportals sahen unter anderem vor, dass die Platzierung des Hotels bei Suchanfragen von der Gewährung einer 15% übersteigenden Provision abhängig sein sollte.
Wikingerhof reichte unter anderem gegen diese Bestimmung Unterlassungsklage beim Landgericht Kiel … Weiterlesen →
Quelle: https://news.waldorf-frommer.d…h-bruessel-ia-verordnung/