Alles anzeigenVielen Privatversicherten sind sie regelmäßig ein Dorn im Auge: die Beitragserhöhungen bei den Privaten Krankenversicherungen. Das müssen sich Betroffene aber künftig nicht mehr gefallen lassen. Millionen Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren illegal. Versicherte können hohe Beträge zurückerstattet bekommen. Können auch Sie ihr Geld zurückfordern? Wir klären auf.
Anfang dieses Jahres fiel vor dem OLG Köln (Urteil vom 28. 1. 2020, Az. 9 U 138/19) ein Sensationsurteil. Aufgrund rechtswidriger Beitragserhöhungen musste die AXA Versicherung an einen Privatversicherten 3000 Euro zurückzahlen. Die Anpassungen waren nämlich mangelhaft begründet worden. Das Urteil ist nicht nur ein riesiger Erfolg für den Kläger, sondern auch eine Chance für zahlreiche andere Versicherungsnehmer.
Denn nicht nur die AXA Versicherung passt seit Jahren rechtswidrig ihre Verträge mit Privatversicherten an. Versicherungsrechtler haben auch zahlreiche andere Versicherungen im Visier. Vielleicht auch Ihren Tarif? Prüfen Sie Ihre Chancen auf eine Rückerstattung!
Warum sind höhere Beiträge unwirksam?
Fehlende Begründung
Privatversicherer erhöhen nahezu jedes Jahr die Versicherungsbeiträge. Damit die jeweilige Beitragserhöhung allerdings wirksam wird, muss sie nach § 203 Abs. 5 VVG ausführlich begründet werden.
§ 203 Abs. 5 VVG
„Die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach den Absätzen 2 und 3 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.“
Allerdings wählen Versicherer häufig nur pauschale, floskelhafte Begründungen. Die Folge: Die Versicherten können die zu viel gezahlten Beiträge meist in vier- bis fünfstelliger Höhe zurückerstattet bekommen. Natürlich müssen die Begründungen keine genauen mathematischen Berechnungen enthalten, aber die kurzen, groben Ausführungen der meisten Versicherungen reichen auch bei weitem nicht aus.
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Schwellenwerte
Versicherer dürfen die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung nur dann erhöhen, wenn sie nachweisen können, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der jeweiligen Versicherten steigen. Sie müssen sich dafür jedoch an gesetzliche Schwellenwerte halten.
Die Versicherer dürfen die Beiträge erst erhöhen, wenn die Krankheitskosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen. Bei der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit muss ein Schwellenwert von 5 Prozent überschritten sein (§§ 203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VAG). Aus diesem Grund sind Beitragserhöhungen bei einer niedrigeren Kostensteigerung ggf. unwirksam.
Unabhängigkeit der Treuhänder
Eine Beitragserhöhung muss laut Gesetz von einem unabhängigen Prüfer überprüft werden: dem Treuhänder. Dieser überprüft die Berechnungsgrundlagen für die Erhöhung. Daraufhin stimmt er der Erhöhung zu oder widerspricht ihr. Der Treuhänder muss unabhängig sein. Ein großer Streitpunkt bei Klagen gegen die Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen ist, ob die Unabhängigkeit des Treuhänders zwingende Voraussetzung für eine zulässige Beitragserhöhung ist. Können die Gerichte also die Unabhängigkeit des Treuhänders prüfen und deshalb eine Beitragserhöhung für unwirksam erklären?
So hilft Ihnen WBS!
Sie fragen sich, ob auch Sie von unwirksamen Beitragserhöhungen durch Ihre Private Krankenversicherung betroffen sind?
Mit unserer Hilfe haben Sie die Chance zu Ihrem guten Recht zu kommen und von Rückzahlungen in vier- bis fünfstelliger Höhe zu profitieren.
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Um welche Privaten Krankenversicherungen geht es?
Neben der AXA steht auch die Barmenia wegen unwirksamer Beitragserhöhungen in der Kritik. Auch sie hat die Prämienerhöhungen der vergangenen Jahre immer wieder unzureichend begründet.
Das Landgericht (LG) Frankfurt hat mit einem Urteil vom 16. April 2020 (Az. 2-23 O 198/19) die Prämienerhöhungen der Barmenia in einem Tarif in den Jahren 2010 bis 2018 für unwirksam erklärt. Die Erhöhung für das Jahr 2019 sei dagegen rechtmäßig, so die Frankfurter Richter. Sie gestanden dem Kläger einen Rückerstattungsanspruch in Höhe von knapp 10.000 Euro zu.
Auch die Deutsche Krankenversicherung (DKV) hat in den vergangenen Jahren rechtswidrig die Beiträge für die Private Krankenversicherung erhöht. Mit einem aktuellen Urteil vom 2. September 2020 (Az. 9 O 396/17) erklärte das Landgericht (LG) Bonn Tariferhöhungen der DKV aus den Jahren 2012, 2013 und 2016 für unwirksam. Der Grund: Die DKV hatte sich nicht an die gesetzlichen Schwellenwerte bei Steigerung der Krankheitskosten gehalten. Die Krankheitskosten lagen nur um 7 % – statt um 10 % – über den kalkulierten Ausgaben. Eine Beitragsanpassung war also nicht gerechtfertigt. In ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen hatte die DKV den Schwellenwert zwar auf 5 % abgesenkt. Diese vertragliche Regelung sah das Landgericht Bonn jedoch ebenfalls als unwirksam an. Der im Gerichtsverfahren siegreiche Versicherte bekommt nun einen Betrag in Höhe von 7500 Euro zurückerstattet.
Anfang des Jahres wurde auch die Allianz zur Rückzahlung unwirksamer Prämienerhöhungen verurteilt. Für Aufsehen sorgt hier vor allem die Urteilsbegründung des Landgerichts (LG) Berlin. Die Richter erklärten die Beitragserhöhungen aufgrund einer fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders für unwirksam. Diese sei eine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit der Prämienerhöhung. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof allerdings entschieden (Urteil vom 19. Dezember 2018, Az. IV ZR 255/17), dass Zivilgerichte die die Unabhängigkeit der Treuhänder nicht überprüfen dürften. Dies Prüfung obliege einzig und allein der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Landgericht (LG) Berlin stellte sich mit seinen Urteilsgründen gegen das höchste deutsche ordentliche Gericht. Die Allianz hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Abzuwarten bleibt, wie sich der Rechtsstreit und die juristische Diskussion um die Prüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders weiterentwickelt.
Auch gegen die ARAG und die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) konnten bereits erfolgreich Urteile auf Rückzahlung überhöhter Krankenversicherungsbeiträge erstritten werden.
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Wieviel kann ich zurückerstattet bekommen?
Neben dem zu viel gezahlten Beitragssatz haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf Rückzahlung der über Jahre gezahlten Zinsen. Ihr Rückerstattungsanspruch kann damit einen Wert von mehreren tausend Euro erreichen.
Die Verjährungsfrist für Ihren Rückerstattungsanspruch beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie „von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mussten“ (§ 199 Abs. 1 BGB). Ist ihr Rückerstattungsanspruch aufgrund einer unwirksamen Beitragserhöhung im Jahr 2017 entstanden, können sie diesen zum Beispiel noch bis zum Jahresende 2020 geltend machen.
War die Beitragserhöhung unwirksam, müssen Sie auch für die Zukunft nur den ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeitrag zahlen. So profitieren Sie von weiteren monatlichen Ersparnissen.
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Ihre Private Krankenversicherung hat Sie in den letzten Jahren mit saftigen Beitragserhöhungen überrascht. Jetzt möchten Sie gerne wissen, ob diese wirksam sind und welchen Betrag Sie erstattet bekommen können.
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Der Beitrag Private Krankenversicherungen: Millionen Beitragserhöhungen unwirksam – So bekommen Sie Ihr Geld zurück! erschien zuerst auf WBS LAW.
Quelle: https://www.wbs-law.de/bankrec…e-ihr-geld-zurueck-52550/