Ich schon wieder!!
Letzte Woche kam wieder ein Brief von Kornmaier.
Drin steht das ich bis zum 15.10. zahlen soll und das das die letzte Warnung war sonst werden Sie Gerichtliche schritte einleiten.
Ich geh mal davon aus das das wieder ein Bettler ist und ignoriere diesen Brief einfach wieder.
Gruß
Muzzy
Abmahnung Kornmeier & Kollegen
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na Muzzy!
Klingt nach "Standard", was du dort erhalten hast! Was machen "wir" in solchen Fällen? --> siehe [lexicon]Grundkurs[/lexicon] -
Gibt es im Internet irgendwo eine Mustervorlage die man ausfüllen kann um den Abmahnbetrag runterzuhandeln?
Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden. -
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Gibt es im Internet irgendwo eine Mustervorlage die man ausfüllen kann um den Abmahnbetrag runterzuhandeln?
Jetzt schon vergleichsbereit?
Aber bitteschön -> Mustervergleich -
Jetzt schon vergleichsbereit?
Aber bitteschön -> MustervergleichDas ist doch nicht Dumm wenn AM 2014.
Im ersten Jahr verhandeln und dann nie wieder.LG
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Das ist doch nicht Dumm wenn AM 2014.
Im ersten Jahr verhandeln und dann nie wieder.
Hab ich was von dumm geschrieben? Ich glaube nicht!Aber die Frage ist doch eher:
Warum jetzt verhandeln, wenn doch eigentlich keine Notwendigkeit besteht?
Das kann man auch später wenn´s drauf ankommt noch.
Warum die Chance auf [lexicon]Verjährung[/lexicon] durch evtl. zahlen verspielen.
Und vor allem, was macht man dann, wenn noch mehr AM kommen?Ps.: Ich bin z.B in 3 Fällen verjährt ohne Vergleich, nur mit "[lexicon]modUE[/lexicon] und ignorieren"
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Hab ich was von dumm geschrieben? Ich glaube nicht!
"Tach auch
Nein,
"nicht dumm" --> "schlau".Hat er einen Nachteil wenn er jetzt versucht zu vergleichen?
Es soll Menschen geben die auch mehrere AM das aus der Keksdose bezahlen.
Jedoch überlassen diese das ihrem RA. Du hast recht
Also Zähne zeigen und nicht weich wie Mazipan werden. -
[quote='Alfred','http://www.iggdaw.de/iggdawforum/index.php/Thread/810-Abmahnung-Kornmeier-Kollegen/?postID=27563#post27563']Also Zähne zeigen und nicht weich wie Mazipan werden.[/quote] Ja eben, Zähne zeigen und nicht weich werden wie Marzipan! [lexicon]modUE[/lexicon] und sonst nix!!! Und nichts bezahlen, ein Wahnsinn , was man hier wieder lesen muss! Ich empfehle Dir, mal den [lexicon]Grundkurs[/lexicon] zu lesen, bevor Du hier Verhaltenstipps abgibst! ^^
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Ja eben, Zähne zeigen und nicht weich werden wie Marzipan! [lexicon]modUE[/lexicon] und sonst nix!!! Und nichts bezahlen, ein Wahnsinn , was man hier wieder lesen muss!
Ich empfehle Dir, mal den [lexicon]Grundkurs[/lexicon] zu lesen, bevor Du hier Verhaltenstipps abgibst!Gesagt und getan. DANKE
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Bei Kornmeier würde ich persönlich zu "nicht zahlen und Briefe Bettelbriefe ignorieren" raten.
Scheint einer von den "netten" Abmahnanwälten zu sein und klagt wohl nicht so häufig.....(?)
Bei mir hat es geklappt - verjährt -
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Hallo,
gibt es eigentlich etwas neues zu diesem Verein zu berichten? Ich habe schon lange nicht mehr von denen gehört.
Gelesen habe ich nur das Sie nicht gerade Gut vor Gericht standen mit ihren Container Abmahnungen.
Gabs mal Mahnbescheide von denen in letzter Zeit?
Auch würde mich interessieren, was der ein oder andere für Beträge rausgehandelt hat, sofern er verglichen hat.
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Hallo,
gibt es eigentlich etwas neues zu diesem Verein zu berichten? Ich habe schon lange nicht mehr von denen gehört.
Gelesen habe ich nur das Sie nicht gerade Gut vor Gericht standen mit ihren Container Abmahnungen.
Gabs mal Mahnbescheide von…
Wir haben Anfang Dezember eine Abmahnung von Kornmeier erhalten. Haben mit unserem [lexicon]Anwalt[/lexicon] Rücksprache gehalten, der meinte das di Forderung i.H.v. 324 € im Rahmen wäre. (200 € Schadenersatz und 124 € RA Kosten).
wir werden wohl es auf sich beruhen lassen und haben nur die Modifizierte UA versendet. -
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Moin
Zitat
Das [lexicon]AG[/lexicon] Oldenburg hat eine Klage der Embassy of Music GmbH, vormalige
Ministry of Sounds über einen Schadensersatz wegen Filesharings
abgewiesen (Urteil vom 26.11.2014 [lexicon]Az[/lexicon]: 1 C 1467 / 14) .Die durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vertretene
Klägerin konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass in dem
Chartcontainer „German Top 100 Single Charts“ genau die Tonaufnahme „Get
Shaky“ des Künstlers „The Ian Carey Project“ enthalten war. Das
[lexicon]Amtsgericht[/lexicon] in Oldenburg ist somit der Rechtsauffassung der
Rechtsanwaltskanzlei HEYERS Rechtsanwälte gefolgt, die die Beklagte
vertreten hat.H E Y E R S Rechtsanwälte
Arndtstraße 19
49080 Osnabrückweiterlesen sowie das Urteil im Volltext
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Hallo
ich wollte euch kurz informieren, wie es bei mir aussieht- Angeblich wurde ein Musiktitel am 16.09.2010 zum Download angeboten
- Abmahnung am 17.01.2011Ich habe damals folgendermaßen geantwortet ( mod UE war mir damals noch nicht bekannt )
Zitatbezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ## möchte ich erklären, dassdie genannte Datei nicht zum Download bereit gehalten wurde.
Sollten Sie dennoch auf diesen Vorwurf beharren, werde ich einen Fachanwalt einschalten.Bitte stellen sie mir folgende Unterlagen zur Verfügung:- Die Vollmacht , aus der hervorgeht, dass sie #### vertreten dürfen.
- Das Verfahren, indem die IP-Adresse ermittelt wurde.
- Das Programm mit dem die IP-Adresse ermittelt wurde und die Tauschbörse, die angeblich genutzt wurde.
- Den Staatsanwaltlichen oder richterlichen Beschluss (mit Aktenzeichen), der die Ermittlung der IP-Adresse genehmigt hat.
- Den kompletten Dateinamen der angeblich zum Download zur Verfügung gestellten Datei mit Dateiextension sowie Größe (in kB)
Danach war schluss. Keinen einzigen Brief erhalten . Völlige Ruhe bis Heute. -
@toys4all
Dann dürftest du wohl durch sein, die 3jährige Verjährungsfrist nach §195ff BGB ist bereits Ende 2013 abgelaufen. Selbst wenn man annimmt,daß erst die Zustellung der Abmahnung als Stichtag für die Berechnung der Verjährungsfrist zählt (was viele Abmahner behaupten,aber dem §195ff BGB entgegensteht),wäre die [lexicon]Verjährung[/lexicon] Ende 2014 eingetreten.An deinem Beispiel fällt mir aber wieder ein netter Sachverhalt auf: Auffällig oft werden Abmahnungen, deren Log- und Beauskunftungsdatum oft noch weit im alten Jahr liegen, erst im neuen Jahr abgemahnt. Begründet wird dies teilweise mit einer notwendigen "Prüf- und Bearbeitungsfrist",die für die Erstellung und den Versand der Abmahnung benötigt würde. Interessanterweise ist diese Frist für Abmahnungen,die mitten im Jahr versendet werden, nie notwendig,dort wird die Abmahnung meist spätestens 1 Woche nach der Beauskunftung verschickt. Wenn man noch bedenkt,daß viele Abmahner -wie schon erwähnt- frech davon ausgehen,daß der Versand/Zugang der Abmahnung ausschlaggebend für die Verjährungsfrist sei, dann fällt mir unwillkürzlich die Berliner Redewendung "Nachtigall, ick hör dir trapsen" ein. Will sagen: Irgendwie glaubt man da nicht an Zufall...
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Hallo,
Lang ist es her ,
musste euch erst mal wieder finden .Und der Kornmeier hat immer noch keine anständige Arbeit gefunden ?
Gruß an alle die mich noch kennen und an die neuen fleißigen Helfer !
An die Neuabgemahnten :
Ruhe bewahren , Angst ist kein guter Ratgeber .
Lest euch erst mal ein paar Tage ein und entscheidet dann was zu tun ist .
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