Vielleicht aber auch nur ein Trittbrettfahrer der einfach versucht, weil es bei der Redtube-Sache ja auch klappte, auf die Schnelle ein paar dumme zu finden die zahlen.
Diskussion Abmahnwahn
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LG Hamburg [lexicon]AZ[/lexicon] 310 O 264/13 v. 20.2.2014: Zurück in die Vergangenheit
www.dr-wachs.de/blog/2014/02/2…uck-in-die-vergangenheit/ -
(Der) Vorsitzender Richter (des I.ten Zivilsenats) am [lexicon]Bundesgerichtshof[/lexicon] Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Bornkamm wird mit Ablauf des 28. Februar 2014 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
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Ist doch, wenn man den Text vollständig liesst, noch gar nicht Verifiziert!
Mglw. nur ein Troll der hier Stimmungsmache betreibt?!Im Rahmen der STA-Ermittlungen des LKA Sachsen gegen kino.to wurden (Nutzerdaten der) die Server von "Duckload" beschlagnamt, von denen aus auch Streams von kinox.to und andere gehostet wurden.
Eine kleine Abmahnwelle gegen besondere Nutzer wird da ja schon längst erwartet und wäre auch nichts besonderes.
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Das Zeitfenster zwischen Beschlagnahmung, Auslesen der Daten, Zusammenstellen der IPs und Auskunftsbeschluss war aber sicher sehr knapp.
Ob da viele Folgeabmahmungen zu erwarten sind?
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Das Zeitfenster zwischen Beschlagnahmung, Auslesen der Daten, Zusammenstellen der IPs und Auskunftsbeschluss war aber sicher sehr knapp.
Nein - Die Beschlagnahme ist doch schon ein halbes Jahr her. Auch ist kein Auskunftsbeschluss notwendig - sondern Akteneinsichtnahme bei der ermittelnden STA - und dort finden sich sofort die Daten.
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Kleiner Nachtrag zur Jahresstatistik 2013 (Danke für den Hinweis!)
Für einige war es immer interessant zu wissen, wie der zeitliche Abstand zwischen Loggdatum und Erhalt der Abmahnung ist (Je Kanzlei und Gesamt).
Entsprechend der Rangfolge in der Statistik (Tabelle auf Seite 3) die Übersicht der in 2013 registrierten und zugegangenen Abmahnungen.Die Stramingabmahnungen bei Urmann sind bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Würde man dies tun, ergäbe sich auf der Zeile T-COM bei Urmann statt 527 ein Wert von 125 Tage.
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BGH - I ZB 71/13 - Zwischenbericht
Vorab sei gesagt, dass dem Autor die Verfahrensakte des Beschwerdeverfahrens vor dem [lexicon]BGH[/lexicon] nicht vorliegt, er aber davon ausgehen darf, dass der folgende Sachverhalt zutrifft.
Worum geht es?
Die am [lexicon]AG[/lexicon] Hamburg massenklägerisch operierende Kanzlei rka beantragte zumindest im Frühjahr 2013 nach erfolgtem Vergleich mit einigen Beklagten die Festsetzung der Kosten, die den Klägern im Verfahren erwachsen seien. Hierbei wurden nicht nur die üblichen Verfahrenskosten in die Anträge aufgenommen, sondern auch die Verfahrenskosten des Auskunftsverfahrens nach § 101 UrhG, Abs. 9. Es wurde dabei aber nicht ein Teilbetrag (geteilt durch die Summe der Adressen/Abmahnungen, die aus dem jeweiligen Beschluss "gewonnen" wurden konnten) geltend gemacht. Die gesamten Kosten des Auskunftsverfahrens sollte ein Beklagter übernehmen.Was zwischenzeitlich geschah.
Gegen die Geltendmachung der Auskunftskosten wandten sich die Beklagten.
Beispielhaft hatte dann das [lexicon]AG[/lexicon] Hamburg den Antrag der Kläger abgelehnt und auch das LG Hamburg mit Beschluss vom 26.11.2013 - 314 T 36/13 die letzteren Kosten als nicht festsetzungfähig erklärt. Diese Kosten würden keine prozessbezogenen Kosten darstellen (auch OLG Hamburg, Beschluss vom 04.09.2013 - 8 W 17/13.
Gegen eine der Entscheidungen (wohl obiger LG-Beschluss) führt nun die Kanzlei rka für die Kläger (wohl weitgehend die Firma K. M. GmbH) vor dem [lexicon]BGH[/lexicon] unter dem [lexicon]Aktenzeichen[/lexicon] I ZB 71/13 Beschwerde.
In den noch anhängigen Verfahren am [lexicon]AG[/lexicon] + LG Hamburg soll nun der Rechtsstreit über diese Kosten ausgesetzt werden, bis der [lexicon]BGH[/lexicon] entschieden hat, was natürlich grundsätzlich richtig ist, auch wenn es für die jeweils Betroffenen bedeuted, dass sie noch Monate auf einen endgültigen Bescheid warten müssen.
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Filesharing: Die schlimmsten Abmahner Deutschlands
http://www.chip.de/news/Filesh…eutschlands_68324904.html -
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Moin
Abmahnungen wegen Filesharing 2013
Viel Post für Serienjunkies
Mehr als 100.000 Abmahnungen wurden im Jahr 2013 verschickt, schätzt eine Initiative. Populär waren US-Serien und Blockbuster. -
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WDR befragte mich zum Thema Filesharing
http://lars-sobiraj.de/wdr-bef…ma-filesharing/#more-3177 -
... und damit wieder zurück zum Thema:
Prof. Dr. Hoeren - Neues Skript Internetrecht - Stand: April 2014
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Negative Feststellungsklage gegen The Archive [lexicon]AG[/lexicon] und U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
http://www.recht-freundlich.de…tsanwaltsgesellschaft-mbh -
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[lexicon]AG[/lexicon] Charlottenburg weist Filesharing Klage mangels Täterschaft und Störerhaftung ab
http://www.anwalt24.de/beitrae…aft-und-stoererhaftung-ab -
Das [lexicon]Landgericht[/lexicon] München I hat mit Urteil vom heutigen 19.03.2014 ([lexicon]Az[/lexicon].: 21 S 10395/13) eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts München in einer Filesharing-Sache zurückgewiesen.
RA Stadler
www.internet-law.de/2014/03/fi…rechung-aus-muenchen.html(Das "berühmte" Urteil des [lexicon]AG[/lexicon] - als man seitens Waldorf/Ipoque zuerst den beklagtenseits benannten sachverständigen Herrn "CCC" nicht bei der Ipoque reinlassen wollte.)
Neues Filesharing-Urteil des OLG Köln vom 14.03.2013 ([lexicon]Az[/lexicon]. 6 U 109/13)
RA Petrings
www.petringlegal.blogspot.de/2…-urteil-des-olg-koln.html(Sehe ich weitgehend wie das OLG Köln.)
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LG Düsseldorf, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 20.01.2014, 2a O 58/13
Rechtswirksame Unterlassungserklärung kann nicht alleine durch eine minderjäjhrige Person abgegeben werden.
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Klage nach Filesharing-Abmahnung: Klare Ansage in Köln – harte Zeiten für Abmahner
http://www.ferner-alsdorf.de/r…ln-zeiten-abmahner/12660/ -
Moin
ich werde heute das Forum auf die neue Version 4 updaten.
Daher wird das Forum ab
18:00 Uhr
nicht mehr erreichbar sein.
Nach dem Umzug kann der bestehende Nick und das Passwort weiter verwendet werden,
es ist keine Neuregestrierung notwendig.Es läuft noch bis 18:00 Uhr ein Testbetrieb
hier
bzw.
http://radio-abmahnwahn.de/dort kann sich auch eingelogt werden.
Es können auch Beiträge geschrieben werden.Der gesamte Inhalt dieses TEST-FORUMS wird aber gelöscht!
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RA Solmecke erläutert die Rechtslage: Kommt der Handyblitzer auch in Deutschland?
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