"scottie" schrieb:Alles anzeigenGuten morgen
Ich habe eine Frage, die mir seit Tagen durch den Kopf geht.
Wann ist mein fall verjährt, also ab wann muß ich mir keinen Kopf mehr darum machen?
Erstkontakt der Jungs und Mädels war am 30.09.2009
[lexicon]ModUE[/lexicon] haben sie bekommen und bestätigt und um Zahlung gebeten. Das war kurze Zeit später.
Dann Jahrelang Ruhe im Karton.
Diesen Sommer haben sie es nocheinmal reaktiviert und mir alle möglichen Dinge angedroht.
Wie das bei den Waldörflern so ist, haben sie bisher alle Punkte abgearbeitet bis hin zu der Drohung, dass der Vorfall nun weitergegeben wird.
Hat sich dadurch irgendwas an den Fristen geändert oder bin ich da zum 01.01.2013 raus, wenn ich nichts mehr höre?
Genau so ist es . Sollte Waldorf keinen [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] ( [lexicon]Amtsgericht[/lexicon] Coburg erwirken ,ist die Angelegenheit am 31.12.12 verjährt . Sollte Waldorf aber bis zum 31.12.12 einen [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] erwirken ,verlängert sich soweit mir bekannt ist ,die [lexicon]Verjährung[/lexicon] um 6 Monate.