"eierschale2" schrieb:hallo
ich habe mein erstes Foderungsschreiben vom Inkasso erhalten.
Wenn es nun Unklarheiten gibt bezüglich angegebenen Gläubiger und Tatdatum,empfiehlt es sich dann das Wiederspruchformular "ohne vorherige Abmahnung" abzuschicken?
Das Problem bei dem Inkassoschreiben ist das zwar der genannte Gläubiger aus einer bereits erhaltenen Abmahnung bekannt ist,aber unter einer anderen adresse,aber auch unteren einem ganz anderem Datum.Deshalb bin ich mir nicht sicher ob es sich beim dem Inkassoschreiben um eine Foderung von der von mir bereits erhaltenen Abmahnung handelt.