wie
Vermutlich wirst Du Anfang des kommenden Jahres etwas von dem [lexicon]AG[/lexicon] München hören
ist doch schon ein Mahnv.
oder meinst du es wird sich vor Gericht jetzt austragen?
wie
Vermutlich wirst Du Anfang des kommenden Jahres etwas von dem [lexicon]AG[/lexicon] München hören
ist doch schon ein Mahnv.
oder meinst du es wird sich vor Gericht jetzt austragen?
"Blender" schrieb:wie
Vermutlich wirst Du Anfang des kommenden Jahres etwas von dem [lexicon]AG[/lexicon] München hören
ist doch schon ein Mahnv.
oder meinst du es wird sich vor Gericht jetzt austragen?
Gegen das Mahnverfahren hast Du ja vermutlich gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt. Der Abmahnanwalt bekommt die Information darüber und muss nun Klage beim zuständigen [lexicon]Amtsgericht[/lexicon] (z.B. Waldorf beim [lexicon]AG[/lexicon] in München) beantragen .Als Abgemahnter hat man dann eine Frist von 2 Wochen ,sich dagegen zu verteidigen .Sobald dies eintrifft ,sollte man einen [lexicon]Anwalt[/lexicon] einschalten bzw. eventuell zur Unterstützung über PN an princess hier im Forum wenden. Zu empfehlen ist der Münchener Anwälte Knies und Albrecht ,die auch einem bei Gewährung von [lexicon]Prozesskostenhilfe[/lexicon] unter Beiordnung des Gerichtes vertreten.
Allen Abgemahnten hier trotz allem ein Frohes Weihnachtsfest und ein hoffentlich glücklisches zufriedenes neues Jahr !!
Hallo. Ich hoffe Ihr hatten alle ein frohes Fest
Ich habe am 24.12.12 einen Brief, datiert vom 19.9.12 von Daniel Sebastian für DigiRights
erhalten. Hierauf nimmt er Bezug auf ein Abmahnschreiben, dass ich gar nicht bekommen
habe und gibt mir 10 Tage, also bis zum 29.12.12 Zeit die Sache mit einer Zahlung von 2700€ zu erledigen.
Die meisten Anwälte, so denke ich, sind die ganze Woche im Urlaub...
Leider liegt mir das erste Schreiben nicht vor, wo mir das zur Last gelegte erleutert wird und wo eine
Unterlassungserklärung beiliegen soll. Ich habe jetzt 2x den Papierkram und Papiermüll im Keller der
letzten 2 Monate angeschaut und kann kein erstes Schreiben entdecken...
Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung lossenden? aber ich kenne ja auch nur den Vergleich von 2700€, aber
nicht mein Vergehen oder den Streitwert.
Freue mich über alle Antworten!
Gruß
"Pit2706" schrieb:Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung lossenden?
Wenn du die dir vorgeworfene Verletzungshandlung vom Werk her nicht kennst, kannst du garnichts ...
Dann solltest Du Dich ausnahmweise mit denen in Verbindung setzen und unter Angabe des [lexicon]Az[/lexicon]. die Abmahnung anfordern. Sonst keine weiteren Auskünfte.
Danke. Soll ich das schriftlich oder telefonisch machen? Die Frist ist ja sehr knapp gesetzt... Wobei es ja Werktage sein müssten.
"Pit2706" schrieb:Danke. Soll ich das schriftlich oder telefonisch machen? Die Frist ist ja sehr knapp gesetzt... Wobei es ja Werktage sein müssten.
Am schnellsten gehts natürlich per FAX.
"Pit2706" schrieb:... am 24.12.12 einen Brief, datiert vom 19.9.12 ...
Allerdings, wenn ein Brief vom 19.9.12 dich erst am Heilig Abend erreicht, kanns wohl nicht so dringend sein.
äh 19.12.12 meinte ich! sry.
Ok. Dann schicke ich nach den Feiertagen am 27.12.12 per Fax eine Anforderung des Abmahnschreibens, das mir nicht Vorliegt.
Reicht das oder noch per Einschreiben gleich hinterher?!
Ich werde es so verschicken, kurz u. knapp....
Ihr Zeichen: xxxxxxxxxxx
Betr. Ihr Schreiben vom 19.12.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass mir ein Abmahnschreiben worauf sich Ihr
Schreiben vom 19.12.12 bezieht, nicht vorliegt.
Sie können es mir Postalisch, Fax oder per Mail (xxx @ xxx.com) zukommen lassen.
Also ich würde das nicht per Mail machen, bzw. denen nicht meine Mail Adresse geben.
Ist für dieses Pack doch die einfachste Möglichkeit Dir auf den Sack zu gehen..........
Stimmt, Mail lasse ich weg!
Und ich schreibe die ebenfalls nicht erhaltene Unterlassungserklärung dazu. Die wird er sicher gerne versenden u. hoffen, dass jemand unterschreibt.....
Vielen herzlichen Dank an Steffen Heintsch, princess15114 und das übrige Team!
:hallo:
bei mir ist mitlerweile ein [lexicon]mahnbescheid[/lexicon] eingegangen.Nun berechnet der Antragsteller Zinsen ab dem Tag der angeblichen Tat obwohl ich die Abmahnung dafür erst ein ganzes Jahr später erhalten habe.Wie kann es also sein das mir Zinsen für eine Zeit berechnet wird wo ich garnicht in der lage war etwas zu bezahlen da ich noch garichts über die ganze Sache wusste?
Moin!
habe mal ne Frage!
gibt es eigentlich eine Statistik welcher abmahn [lexicon]Anwalt[/lexicon] wirklich und wie oft vor Gericht seine Forderung versuch durchzusetzen!
und welcher ist der am ehesten vor Gericht geht!
vielleicht ist das ja hilfreich bei den Überlegungen zu Zahlen oder auch nicht!
falls es dies schon gibt!
Sorry°!
allen Leidensgenossen ein guten Rutsch in neue Jahr!
Mal angenommen, man hat ein Abmahnschreiben erhalten, sich einen RA geholt, und diesen schon bezahlt, und will dennoch Einblick in die Beschlussakte (Akteneinsicht) nehmen (z.B. um herauszufinden, um welche Tauschbörse o.ä. es sich da überhaupt konkret handeln soll).
In beiden Vorlagen (Einsichtnahme am [lexicon]Landgericht[/lexicon] des Wohnorts und auch bei Zusendung) steht der Passus „ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 STPO). Ist es möglich, diesen Passus wegzulassen und dennoch Einblick zu erhalten? Oder schreibt man „mit anwaltlicher Vertretung“ und beantragt dann?
Soo hallo neues altes forum
"Majestrix" schrieb:Also ich habe mich zur mod UE durchgerungen und schreibe diese für mich als AI. Dann schauen wir mal was danach kommt.
EDIT BY PRINZESS
Manchmal gehts noch depperter.
Würdest du bitte mal deinen Klarnamen aus deiner Signatur nehmen!
Danke
Also bei uns geht es kurz vor dem Jahresende auch weiter!
Vorbereitung des Klageverfahrens ist abgeschlossen.
Nach Fristverstreichung wird das Gerichtsverfahren eingeleitet!
"Brot" schrieb:Mal angenommen, man hat ein Abmahnschreiben erhalten, sich einen RA geholt, und diesen schon bezahlt, und will dennoch Einblick in die Beschlussakte (Akteneinsicht) nehmen (z.B. um herauszufinden, um welche Tauschbörse o.ä. es sich da überhaupt konkret handeln soll).
In beiden Vorlagen (Einsichtnahme am [lexicon]Landgericht[/lexicon] des Wohnorts und auch bei Zusendung) steht der Passus „ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 147 Abs. 7 STPO). Ist es möglich, diesen Passus wegzulassen und dennoch Einblick zu erhalten? Oder schreibt man „mit anwaltlicher Vertretung“ und beantragt dann?
Hier kannst Du alles nachlesen, und es gibt sogar ein "Musterschreiben", denn wer schreibt der bleibt.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.initiative-abmahnwahn.de/2011/02/27/wozu-brauche-ich-diese-bloede-akteneinsicht-ueberhaupt/">http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... eberhaupt/</a><!-- m -->
hallo zusammen,
auch ich wünsche viel erfolg für das neue forum
und allen Mitgliedern ein gutes Jahr 2013
Gruß Jürgen
wünsche auch ein gutes & erfolgreiches "Gegenjahr" 2013
Und will mich "bessern"
Viele Grüße