Ich weiß nicht, ob es hier im Forum schon irgendwo aufgetaucht ist. Allerdings kam ja immer mal wieder die Frage, wie es sich mit den Streamripper-Plattformen verhält.
YoutubeMP3-Converter entpuppt sich als illegale Plattform
ZitatHintergrund der Entscheidung ist die Erkenntnis, dass bei „YouTubeMP3“, anders als vom Betreiber behauptet, die einzelnen Songs nur beim ersten Abruf einer URL mitgeschnitten wurden. Wurde die gleiche URL eines Musikvideos ein zweites Mal – zum Beispiel von einem anderen User – eingegeben, erfolgte kein Mitschnitt, sondern den Nutzern wurden lediglich die MP3s, die der Betreiber auf seinen Servern speicherte, als Download zugänglich gemacht, was dem deutschen Urheberrecht nach §16 und §19a widerspricht. Das Gericht hatte die Angelegenheit mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärungen für erledigt erklärt, wobei „YouTubeMP3“ die vollen Verfahrenskosten zu tragen hat. Zugleich riet die Vorsitzende Richterin aber dringend dazu, den Dienst rechtskonform auszugestalten.
Ist zwar ein Artikel von der BVMI, allerdings ändert das ja nichts an dem Urteil.
Gruß