War doch nur eine Frage der Zeit bis der nächste Köder ausgelegt wird:
http://www.infodocc.info/porn-…s-droht-neue-abmahnwelle/
Beiträge von Corradoman
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Versäumnis-Urteil nach RedTube-Abmahnung: Thomas Urmann zum Schadensersatz verurteilt
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Jetzt wird auch gegen Daniel Sebastian in der Sache ermittelt:
https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/redtube-abmahnungen-staatsanwaltschaft-geht-gegen-daniel-sebastian-vor-58229/?utm_source=wbs-law.de+Newsletter&utm_campaign=fd3337e15a-wbs_newsletter_weekly_03_2015&utm_medium=email&utm_term=0_727e2d2be2-fd3337e15a-64582445&ct=t(wbs_newsletter_weekly_03_2015 -
Bevor es ganz untergeht: [url=http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/thomas-urmann-windet-sich-um-haft/1113157/thomas-urmann-windet-sich-um-haft.html]zwei Jahre auf Bewährung, 80000 Euro Geldauflage, 80 Sozialstunden[/url] Der wohl beste Satz aber: [quote]Sobald das Urteil rechtskräftig wird, – voraussichtlich eine Woche nach dem Schuldspruch – verliert Urmann seine Zulassung als [lexicon]Anwalt[/lexicon]. Das bestätigte Urmanns Verteidiger, der Regensburger Strafrechtler Jan Bockemühl, der MZ. [b][/b][/quote]
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Waldorf+Frommer ist wohl mit auf den Zug aufgesprungen:
ZitatAktuelle Filme und Serien kostenlos im Internet anschauen zu können, klingt verlockend – ist jedoch meistens nicht legal.
In Deutschland werden derzeit viele Nutzer der vermeintlichen Streaming-Portale „Popcorn Time“ und cuevana.tv von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Doch anders als bei der riesigen Abmahnwelle im Fall der Pornoseite Redtube im vergangenen Jahr, begehen die Nutzer nun tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung – meist allerdings ohne es zu wissen! -
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Zitat
EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Der Eingriff in die Grundrechte sei von besonderer Schwere, argumentiert der Richter.
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Hier gibt es ein
"Musterbrief zur Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach unberechtigter Abmahnung und Rückforderung von Schadensersatzzahlungen" -
Vielleicht aber auch nur ein Trittbrettfahrer der einfach versucht, weil es bei der Redtube-Sache ja auch klappte, auf die Schnelle ein paar dumme zu finden die zahlen.
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Filesharing: [lexicon]Verjährung[/lexicon] erst nach 10 Jahren?
http://www.ra-plutte.de/2014/0…ach-10-jahren/#more-10066 -
Da wird wohl ein weiterer "Geschäftszweig" in der Abmahnindustrie wachsen:
http://www.teltarif.de/3d-druc…-probleme/news/54317.html -
Nein, ich finde am Anfang keine seitenlange Diskussion darüber warum die LG-Beschlüsse rausgingen obwohl im Antrag lediglich von Download gesprochen wurde und dies ja auch so in ihrer Erklärung steht warum die Beschlüsse jetzt zurückgenommen werden.
Download heißt doch nicht gleich automatisch Upload = unerlaubtes verbreiten/vervielfältigen = Beschluß zur Herausgabe der IP-Daten.
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Was mir jetzt so ein bisschen auffällt:
Auch vielen verschiedenen Stellen wird ja immer wieder gesagt das LG wäre getäuscht worden weil in den Anträgen immer von Download die Rede gewesen sei und auch in der Pressemitteilung jetzt vom LG steht ja drin:
ZitatDie Kammer hat die Abweichung von ihrer ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der „The Archive [lexicon]AG[/lexicon]“ (Antragstellerin) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich – wie sich später herausstellte – um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte.
Ein Download ist doch auch keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG ??
(bzw. ein Download ist doch nicht das was abgemahnt wird)
Demnach hätten die Beschlüsse doch auch so nicht auf den Weg gebracht werden dürfen oder?
Oder zählt es in der Rechtsprechung mittlerweile schon automatisch so das wenn vom Download gesprochen wird immer ein gleichzeitiger (unerlaubter) Upload vorausgesetzt wird?Oder ist das jetzt nur Zufall das, rund um die Redtube-Sache immer nur von "Download" die Rede ist?
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Und da wird gesagt in Deutschland gäbe es viel Bürokratie......
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Warum zum Geier soll das denn SO lange unterwegs sein?
Die werden wohl seit dem 23.12.13 bis 03.01.14 in Weihnachts und Silvester Urlaub sein.
Währe bei mir auch so, wir haben die Fa. 2500 Mitarbeiter am 23.12.13 zugeschlossen.
Weiter geht es erst am 06.01.14.
Selbst die Faxgeräte und die Firmen Handys ( wer welche hat ) sind bei uns ausgeschaltet.Der Urlaub hat nur nichts mit der postalischen Zustellung zu tun.
Wenn der Brief in den Briefkasten geworfen wird, ganz egal ob die Mitarbeiter da nun im Urlaub sind oder ihre Handys aus haben, gilt er als zugestellt. -
http://www.welt.de/wirtschaft/…kom-Kunden-abgemahnt.html
ZitatDoch wer bereits unterschrieben und gezahlt hat, ist sein Geld dennoch los. "Die einstweilige Verfügung ist noch gar nicht wirksam. Voraussetzung, dass die einstweilige Verfügung wirksam wird, ist, dass diese rechtswirksam in der Schweiz zugestellt wird", erklärt Johannes von Rüden von der Berliner Kanzlei Werdermann & von Rüden.
Das Schreiben dürfte frühestens Ende Januar 2014 eintreffen. Auch ob eventuell zu Unrecht Abgemahnte später in der Schweiz einfach ihr Geld zurückfordern können, ist höchst ungewiss.Warum zum Geier soll das denn SO lange unterwegs sein?
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Redtube-Abmahnanwalt Thomas Urmann: Vom Jäger zum GejagtenU.a.:
ZitatEs gibt viele Parallelen zum Fall eines früheren Abmahnanwalts, der vermutlich ebenfalls gezielt Nutzer in die Falle lockte. Auch bei diesem lockte das "weibliche Geschlecht" vor allem männliche User.........Sah es anfangs so aus, als ob vor allem die Abgemahnten sich Sorgen machen müssen, ob sie lieber den "Ablass" von 250 Euro schnell bezahlen oder möglicherweise weitere rechtliche Verwicklungen riskieren sollen, ist inzwischen glasklar: Nicht zahlen! Sorgen machen muss sich hingegen Urmann, sowohl um seine Finanzen als auch um seine Freiheit........ Ulf Buermeyer, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts und Richter am [lexicon]Landgericht[/lexicon] Berlin erklärt in einer juristischen Analyse auf heise.de: "Solche [Streaming-]Abmahnungen werden in aller Regel wenigstens als versuchter Betrug strafbar sein."
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Ebenfalls nicht klar wird aus den Meldungen, auf welcher Rechtsgrundlage die Unterlassensverfügung beantragt wurde. In der Regel muss nämlich irgendeine Rechtsverletzung vorliegen, die zu einer Beeinträchtung des Antragstellers führt. Das Gericht müsste also hier eine Rechtsverletzung erkannt haben, und außerdem eine (drohende) Störung z.B. des Geschäftsbetriebes von Redtube (etwa durch Rückgang der Besucherzahlen). Sollte sich das LG Hamburg so weit aus dem Fenster gelehnt haben?
Die (mögliche) Rechtsverletzung (bei der Auskunftserteilung) wurde doch auch schon vom LG Köln selbst eingeräumt.Fragen über Fragen... Vielleicht wars ja doch nur ein Hoax?
Wäre deswegen natürlich immer noch möglich.
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Ja warum denn nicht.........
ZitatEchte Collegen gegen Abzock-Anwälte
Die Abmahn-Welle der Kanzlei Urmann + Collegen verunsichert die deutschen Internetuser - auch, weil die Anwälte perfide Tricks benutzen, um an IP-Adressen & Co. zu kommen. Wir zeigen die besten Mittel, um unerkannt weiterzusurfen.
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