Bei Herrn Sebastian ist es doch einfach -[lexicon]modUE[/lexicon] und [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon] widersprechen wenn er kommen sollte - geklagt wird eh nicht bei der Kanzlei, oder kennt jemand Urteile?
Beiträge von Chantal
-
-
Würde einen erfahrenen Fachanwalt Urheberrecht zu dem Thema befragen, Bobby. Die möglichen Vor- und Nachteile kann dir ein Rechtslaie m.E. nicht beantworten.
-
Ist bei WF egal ob die Abmahnung ankommt oder nicht, einstweilige Verfügungen werden doch in jüngster Zeit eh nicht beantragt, oder habe ich was übersehen?
Beim [lexicon]Mahnbescheid[/lexicon]/Klage ist die Zustellung dann ja wieder förmlicher geregelt und besser abgesichert.
-
Beispiel - Der 750,00€-Fall -
Wo sind also "1.000,00€ Vergleichskosten"? Hat der "[lexicon]Anwalt[/lexicon] des Vertrauens" sich selbst vergessen, oder gedenkt er einen Vergleich zu 120,00€ zu schliessen?
Also die 1.000€ Angabe des Anwalts bezieht sich auf Vergleichsverhandlungen vor einem Gerichtstermin nach Erhalt der Klageschrift. Vergleich ca. 650€ auf die ursprüngliche Forderung 956€ und dann noch die RA Nebenkosten 350€.
In dem zitierten 750€ Fall wurden zwei Fälle zusammen vor Gericht mit Zeugen verglichen.Daher ergeben sich für mich als Rechtslaie die Optionen bei einem Film, Korrekturen anderer User sind gerne gesehen:
1.) Nach [lexicon]modUE[/lexicon] handele ich 650€ statt 956€ aus, bei Härtefällen noch weniger, zahle und das Thema ist durch
2.) Warte auf Klageerhebung von WF, die Chancen dafür stehen je nach Schufa, Wohnort Richtung Süden und ob mehrere Serien/Filme abgemahnt wurden geschätzt zwischen 1-5%. Verhandele mit meinem [lexicon]Anwalt[/lexicon] 1.000€ aus und fertig
3.) Gehe gerne vor Gericht und streite mich, dann könnten es 1.900€ Kosten werden, oder bei Prozessgewinn gar null Euro, cave Gefahr vor zweiter Instanz -
Das ist die Aussicht mit [lexicon]Anwalt[/lexicon] und Basis Streitwert 1.100€.
Das Prozesskostenrisiko 1. Instanz liegt bei 1.900€. -
Mit um 1.000€ Vergleichskosten bei Klageerhebung ist bei einem Film lt. dem [lexicon]Anwalt[/lexicon] des Vertrauens zu rechnen.
-
Weiß nicht ob dieser interessante Artikel Link schon mal gepostet wurde. RA Dury gibt Einblicke in die Waldorf Praktiken 2014 und Fallzahlen:
-
Guten Morgen, bzw. für mich leider nicht ganz so gut...
Nun habe ich doch auch wieder Post bekommen, obwohl ich schon die leise Hoffnung hatte, dass sich das Thema erledigt hätte.
Ich wurde Mitte 2012 wegen drei Filmen abgemahnt, habe die UE zurück geschickt, worauf der Übliche Drohbrief kam und dann war jetzt praktisch zwei Jahre Ruhe und gestern hatte ich wieder einen Brief im Postkasten.
Androhung der Klage, BLA BLA BLA und ein Angebot zur Ratenzahlung.
Das Ganze leider erst für den einen Rechteinhaber und ich befürchte das Schreiben im Bezug auf den zweiten kommt dann auch noch...
In dem einen Brief von gestern geht´s um ca. 1500,-€ und ich habe schon gerechnet, wie lange ich da zahle, wenn ich nun einfach 50€ im Monat zahle, aber dann ist mir eingefallen, dass die Forderung für den anderen Rechteinhaber sicher auch noch kommt. Insgesamt waren es glaube ich ca. 3500,-€, also schon ganz schön heftig!
In dem Schreiben steht ganz klar, dass eventuelle neue Urteile keinen Einfluss haben, weil immer der Zeitpunkt der Abmahnung zählt. Schade, man hat ja in den letzten zwei Jahren immer wieder davon gehört, dass diesem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben werden soll. Bring mir wohl leider nichts...Was meint ihr, wie geht´s weiter? Habe ich noch eine Chance auf [lexicon]Verjährung[/lexicon], oder steht tatsächlich eher die Klage vor der Tür?
Da der Betrag doch recht hoch ist, habe ich echt Schiss, da auch noch Gerichtskosten, etc. oben drauf zu bekommen und das am Ende echt zahlen zu müssen!
Wie sind aktuell die Einschätzungen und das Vorgehen von WF? Ich habe mich zwei Jahre nicht damit beschäftigt, sondern nur gehofft.LG
Neue Urteile keinen Einfluss haben...WF bekommt wohl allmählich kalte Füße da sie immer mehr Fälle wegen dem Bearshare Urteil vor diversen Gerichten verlieren.
-
Warte auch auf weitere Waldorf Post in Zukunft.
Aber mal eine Frage an die Experten:
Habe die letzten Urteile verfolgt und in unserem Haushalt leben einige Familienmitglieder die den gleichen Internet Zugang nutzen.
Was kann mir dann eigentlich noch bei einer Klage passieren?
Es kann ja auch der Ehepartner gewesen sein, oder Kind etc, Thema sekundäre Darlegungslast. Und braucht doch nicht mal aussagen, Zeugnisverweigerungsrecht.Ist bei der Konstellation nicht zukünftig generelle eine Klageabweisung zu erwarten?
-
Die B-Zeitung informiert
http://www.bild.de/digital/int…nungen-33972326.bild.htmlEin Geschenk des [lexicon]Landgericht[/lexicon] Hamburg - Frohe Weihnachten an alle Forum User !
-
Theoretisch ist ohne Abgabe der UE ein Antrag auf einstweilige Verfügung möglich, die ein Richter stattgeben muss.
Meine persönliche Meinung ist aber, dass dies im Vergleich zu Filesharing Abmahnungen hier nicht passieren wird.
Aber wie gesagt ist das meine persönliche Einschätzung. -
schon klar, was Du meintest, stimmt aber trotzdem nicht.
Die Telekom ist "Verfahrensbeteiligter", der die Auskunftserteilung "gestattet" wirdBin zwar kein Jurist, aber auf den folgenden Antrag von RA Sebastian bezog sich das wording "Antragsgegner":
-
Ich meinte damit RA Sebastian war Antragssteller und Telekom Antragsgegner beim Auskunftsverfahren der ip-Adressen
-
Telekom kann m.E sehr wohl etwas dafür, schließlich waren sie bei den Auskunftsverfahren Antragsgegner und hätten gegen die Kölner Beschlüsse Rechtsmittel einlegen müssen bevor die Klarnamen dann rausgerückt wurden.
-
Interessanter aktueller Artikel von heute Nachmittag v. RA Hagen Hild mit einigen Hintergrundinfos:
-
Hatte bisher nur mit Filesharing Abmahnungen zu tun.
Thema Streaming war bei mir wegen meinen Informationen zur bisherigen Rechtssprechung eigentlich nie ein Thema:
Meine Frage wäre aber hier: Warum wird nicht konsequent geraten diese U+C Redtube Streaming Abmahnungen komplett zu ignorieren und wie bei den Filesharing "Bettlern" abzuheften oder gleich Ablage P?
Eine einstweilige Verfügung wird doch nie und nimmer beantragt werden, oder wenn doch von einem Gericht überhaupt statt gegeben? Von direkter Klageerhebungen durch U+C mal ganz zu schweigen. Insbesondere nach dem Medieninteresse? So verdienen neben U+C ja auch viele Abmahnwälte durch ihr Mandat und die Erstellung/Abgabe einer mod. UE.
Ungelesene Themen
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Abmahnung FAREDS 476
- princess15114
-
- Antworten
- 476
- Zugriffe
- 128k
476
-
-
-
-
Negative Schufa-Einträge: Wie kann ich sie löschen lassen?
- uhle
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 34
0
-
-
-
-
Abmahnung Waldorf Frommer 6k
- princess15114
-
- Antworten
- 6k
- Zugriffe
- 1,5M
6k
-
-
-
-
EU-weite DSGVO-Verfahren: Welche Datenschutzbehörde muss Facebook fürchten?
- uhle
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 14
0
-
-
-
-
Abmahnungen Reichelt Klute Aßmann ( .rka ) 396
- princess15114
-
- Antworten
- 396
- Zugriffe
- 124k
396
-