DAnke für das Feedback.
Also zu meinem Fall:
Ich habe zwei Fälle, die Schreiben kamen damals am 31.3.15 und 15.4.15.
Anfang Januar 12.01.18 kam dann der MB den ich Widersprochen habe.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört , also das "schlimmste" sollte bei mir vorbei sein oder?
Das kommt so ein bisschen darauf an, wann WF von deiner Urheberrechtsverletzung erfahren hat. Wenn das bereits 2015 war, läuft die reguläre Verjährung in deinem Fall bis zum 31.12.2018, durch den Mahnbescheid wird das Ganze um 6 Monate gehemmt, also bis zum 30.06.2019, hinzu kommen dann noch ein paar Tage Postlaufzeiten, so dass du irgendwann im Juli 2019 durch sein solltest (falls du nicht zwischendurch durch irgendwelche Vergleichsverhandlungen o.ä. die Verjährung weiter gehemmt hast).
Hat WF bereits 2014 Kenntnis von den dir vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen erlangt und du hast die Briefe erst 2015 erhalten, dürftest du inzwischen wohl durch sein.