Bei mir wurde jetzt am Dienstag die Abgabenachricht an das Streitgericht gesendet. Da ich bisher bei WBS war (damals noch mit Beratungshilfschein) muss ich mir wenn/sobald es zu ein Gerichtsverfahren kommt einen neuen Anwalt suchen. Von WBS wurde die Kanzlei von Himmelreither empfohlen, welche wohl seit etwa einem halben Jahr mit WBS zusammenarbeiten, weil WF mehr klagt(?).
Frage: Ergibt das Sinn oder sollte ich mir eher einen Anwalt aus der Nähe suchen (der natürlich trotzdem etwas spezialisiert sein sollte)? Wohne weit von Köln weg.
Zwei weitere Fragen: Wurde die Abgabe vom Mahngericht oder WF initiiert? Mir wurde in der Mail geschrieben das es sich bei der Abgabenachricht um ein automatisiertes Verfahren des Mahngerichts handelt, aber da der Mahnbescheid bei mir schon über ein halbes Jahr alt ist kann es sich ja kaum um ein Automatisiertes verfahren handeln? Wie sieht es mit fristen aus, sowohl bei mir als auch bei WF? Müssen/werden WF jetzt innerhalb von zwei Wochen Klage einreichen?
Siehe die Hinweise der Gerichte zum Ablauf des Mahnverfahrens und wie die Abgabe erfolgt. WF haben sich entschieden zu klagen und die notwendigen Vorabzahlungen getätigt. Da sie bezahlt haben, werden sie das Verfahren also durchführen. WF hat das also angestoßen.
Erst wenn die Klageschrift bei dir angekommen ist, laufen die Fristen (ich will mich verteidigen, hier ist meine Stellungnahme). Bei WF gibt es meines Wissens nach ausser der Verjährung keine Frist, um die Klageschrift einzureichen.
Von wann (ganz grob) ist der abgemahnte Tatzeitpunkt?