Klar, Widerspruch Gesamt (ist, glaube ich, Punkt 2) - Datum - Unterschrift - Kopie für die eig. Unterlagen machen - und zurück ans Mahngericht
Nein, es kommt kein Vollstreckungsbescheid, wenn der Mahnbescheid fristgerecht widersprochen wird
Anwalt?
Es hat sich als sinnvoll und kostengünstig erwiesen, einen RA erst dann zu beauftragen, wenn man sich gegen eine Klage verteidigen möchte. Da aber ein Mahnbescheid keine Klage ist, ist es derzeit auch nicht erforderlich. Es schadet allerdings auch nicht, wenn man sich in seiner Stadt mal umhört, was es an RAten so gibt. Allerdings nur, falls man beabsichtigt, sich gegen eine mögliche Klage verteidigen zu wollen
Klar, Abmahnung sowie jeder weiterer Schriftverkehr geht an den Anschlussinhaber, also an den, auf dessen Namen der Internetanschluss läuft
Zum Schluss der Blick in die Glaskugel (kann passieren, muss es aber nicht)
Das Mahngericht schickt dir nach Erhalt des Widerspruchs eine sogen. Abgabemitteilung. Heißt, Widerspruch ist beim Mahngericht eingegangen und das Verfahren wird an das für deinen Wohnort zuständige Amtsgericht abgegeben.
Nun ist der Abmahner wieder am Zug. Klageschrift einreichen, Prozesskostenvorschuß leisten und es geht in die nächste Runde ... oder eben auch nicht. Deshalb ja auch Glaskugel