Hab überlegt, dass man den Brief wieder zuklebt und drauf schreibt, dass hier keine Person mit diesen Namen wohnt.
Du musst überhaupt nichts unternehmen. Ein Bettelbrief ist unbeachtlich. Egal in welcher Tonne er landet.
Zu Deiner eigentlichen und wichtigen Frage:
Wird ein Mahnbescheid bei Deiner Schwester zugestellt - ungeöffnet zurück an das Gericht. Der Adressat wohnt nicht an der angegebenen Adresse. Waldorf-Frommer muss danach nach Deiner richtigen Adresse suchen. Immerhin ist dies Deine Chance darauf, dass die Sache "eingestellt" wird.
Und wenn geklagt wird, wo denn bitteschön? An meinem Wohnort im Ausland?
Nein. Wenn Du keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast und auch keinen "regelmäßigen Aufenthaltsort" ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die unerlaubte Handlung begangen wurde (§ 104a UrhG, Abs. 1, Satz 2). Dies nennt man "fliegenden Gerichtsstand". Waldorf-Frommer darf sich das Gericht aussuchen.
Zunächst muss jedoch erstmal Dein tatsächlicher Wohnsitz ermittelt werden. Steht er fest - kannst Du in Deutschland beklagt und verurteilt werden, egal wo Du Dich befindest.