Also, was muss ich tun, um die Sache zu erledigen? Wichtig wäre mir neben einem etwas reduzierten Betrag, insbesondere dass die Zahlung nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Anruf - Vergleich aushandeln.
Grundsätzlich gilt ein außergerichtlicher Vergleich nicht als "Schuldeingeständnis". Man kann sicherer gehen und fordern, dass im Text des Vergleichs aufgenommen wird, dass die Zahlung ohne "Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage" erfolgt.